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Sperren auch außerhalb Österreichs?

Sperren auch außerhalb Österreichs?

Das Spielerduo hat die Möglichkeit, Protest einzulegen, das müsste bis Montagabend der Fall sein. Die Kicker könnten die Strafe, gleicht sie doch einem Berufsverbot, aber auch auf anderer Ebene bekämpfen.

"Natürlich haben die Spieler auch zivilrechtliche Möglichkeiten, da weiß man natürlich nicht, was da herauskommen würde", ist sich Ebenbauer bewusst. Wess zog einen Vergleich: "Auch bei Rechtsanwälten gibt es hin und wieder Berufssperren. So etwas gibt es also nicht nur im Fußball."

Sperre bis Ende des Jahres

Taboga hatte nicht nur versucht selbst Spiele zu manipulieren, sondern auch vier Grödig-Spieler in der Saison 2012/13 dazu angestiftet. Darunter auch Zündel.

Der Außenverteidiger lehnte zwar ab, sein Vertrag bei Grödig wurde vom Verein wegen "großen Vertrauensbruch" aber aufgelöst. Die Liga leitete daraufhin ebenfalls ein Verfahren ein und suspendierte Zündel schließlich am 19. Dezember 2013.

Nach dem Schuldspruch der Liga vom Mittwoch ist der 26-Jährige damit bis 18. Dezember 2014 gesperrt.

Auch gegen Sanel Kuljic, der maßgeblich in den Fall verwickelt scheint, wurde von der Liga ein Verfahren eingeleitet. Dieses ist aktuell aber ausgesetzt, da der ehemalige Stürmer wegen Fluchtgefahr weiter in U-Haft sitzt.

Die Österreichische Bundesliga hat im Manipulationsskandal am Mittwoch Dominique Taboga auf Lebenszeit und Thomas Zündel für ein Jahr gesperrt. Das Duo darf damit in Österreich in diesem Zeitraum bis zur letzten Spielklasse hinunter in keiner Funktion tätig werden.

Die Sperre könnte allerdings bald auch auf außerhalb Österreichs ausgedehnt werden.

"Die Bundesliga wird über den ÖFB einen Antrag an die FIFA und UEFA stellen, dass die gefassten Beschlüsse auch international, sprich weltweit, gelten", kündigte Bundesligavorstand Christian Ebenbauer am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Wien an.

Taboga-Fall eine klare Sache

Die Liga bekam am Mittwoch weitere Akteneinsicht in den Skandal rund um Taboga in Form von 800 Seiten. 1.500 Seiten hatte sie bereits vor Weihnachten erhalten.

Die Akten konnten klarerweise noch nicht wirklich durchgearbeitet werden. "Nach der Evaluierung und Durchsicht werden wir schauen, ob weitere Verfahren gegen Personen eingeleitet werden", sagte Ebenbauer.

Der Senat 1 machte sich die Entscheidung nach eigenen Angaben nicht leicht. "Wir haben die Situationen der beiden ehemaligen Spieler und die daraus resultierenden Strafmaße gut abgewogen", erklärte der in dem Fall Vorsitzende Norbert Wess.

Bezüglich Taboga war alles ziemlich schnell erledigt, der Ex-Grödig-Verteidiger nahm die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung nicht wahr.

"Es war gestern die erste und abschließende Sitzung, weil sich aus dem Aktenbestand ein entsprechendes Bild ergeben hat, welches zu dem schnellen Beschluss geführt hat", sagte Wess.

Über Zündel wurde länger verhandelt

Bei Zündel sah die Sache etwas anders aus. Der Ex-Grödiger machte zweimal von seinem Parteienrecht Gebrauch und nützte die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge preiszugeben.

"Im Fall von Zündel gab es drei Anhörungen, um die umfassenden Aktenbestände zu evaluieren und ihm die Möglichkeit zu geben, alle Fakten die für und wider ihn sprechen bei der Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen", sagte Wess.

Berücksichtigt wurden auch die 800 neuen Seiten. "Es gibt eine gute Gesprächsbasis mit der Staatsanwältin, wir haben also gewusst, was in den 800 Seiten zu Zündel drinnen ist und konnten das in der Entscheidung berücksichtigen", klärte das Senat-1-Mitglied auf.

Auf konkrete Details konnte Wess nicht eingehen. "Wir sind ein Disziplinargremium und daher schon nach den eigenen Vorschriften zu Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem läuft parallel ein umfassendes Strafverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist", erklärte Wess.

Wehren sich die Spieler gegen das Urteil?

Faktum ist, dass Zündel nicht nur der Verstoß gegen die Fair-Play-Bedingungen und der Tatbestand des Unterlassens der Meldepflicht angelastet wird, sondern eben auch der Verstoß gegen die Paragrafen Bestechung und unzulässige Sportwetten.

Letzterer war bei Taboga maßgeblich, da es in diesem Fall die Möglichkeit einer lebenslangen Sperre gibt. "In dem Fall gibt es keine Begrenzung nach oben", betonte Ebenbauer.