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Bundesliga verweigert Admira, KSV und Vienna Lizenz

Bundesliga verweigert Admira, KSV und Vienna Lizenz

Schock für die Admira.

Die Bundesliga verweigert den Niederösterreichern in erster Instanz die Lizenz für die Saison 2014/15.

Alle anderen Vereine der höchsten Spielklasse haben die Teilnahmeberechtigung - teils unter Auflagen - erhalten.

Keine Lizenz für KSV und Vienna

Aus der Ersten Liga stehen der Kapfenberger SV und die Vienna ohne Lizenz für die kommende Spielzeit da.

Den Wienern werden wegen diverser Vergehen zudem zehn Punkte für die laufende Saison aberkannt. Der Abstieg aus der Ersten Liga ist damit rechnerisch fix.

Ernüchterung bei Admira

Bei der Admira reagiert man ernüchtert auf das Negativurteil der Bundesliga.

"Fast schon erwartungsgemäß und traditionell wurde der Admira die Lizenz in 1. Instanz abermals verwehrt! Scheinbar sind uneingeschränkte Testate und Bestätigungsvermerke zweier unabhängiger Wirtschaftsprüfer auch heuer wieder nichts wert", heißt es in einem Statement auf dem Facebook-Auftritt der Südstädter.

Freude in Innsbruck

Durch den Lizenzentzug für die Admira darf man bei Wacker Innsbruck wieder auf den Klassenerhalt hoffen.

Dem Schlusslicht wurde die Lizenz mit finanziellen Auflagen erteilt. Im Lager der Tiroler freut man sich naturgemäß, zumindest wirtschaftlich die Qualifikation für die Bundesliga geschafft zu haben.

Präsident Josef Gunsch auf der Vereinshomepage: "Wir sind am Anfang der Saison mit dem Ziel angetreten, den Verein zu stabilisieren. Der Rucksack war nicht leicht, aber wir waren und sind es dem Tiroler Fußball und den Fans des FC Wacker Innsbruck einfach schuldig, dass wir unsere Hausaufgaben sauber erledigen und haben nun die Bestätigung für diese harte Arbeit erhalten. Es freut uns natürlich sehr, hier die Trendumkehr geschafft zu haben."

Infrastrukturelle Auflagen wurden im Oberhaus Rapid Wien (Flutlicht im Hanappi-Stadion), dem SV Grödig (Medieneinrichtungen in der Untersbergarena) und Wiener Neustadt (Flutlicht) auferlegt.

Infrastruktur-Auflage für Altach

Auch einige Erste-Liga-Vereine sind mit Infrastruktur-Auflagen konfrontiert. Allen voran Aufsteiger SCR Altach, der das Flutlicht in der Cashpoint-Arena adaptieren muss.

Auch Austria Lustenau, der SV Horn, der TSV Hartberg und der SC/ESV Parndorf müssen Verbesserungen an ihren Stadien vornehmen.

Keine Lizenz für Ritzing

Von den Aufstiegsaspiranten aus den Regionalligen wurde Ostligist SC Ritzing die Lizenz verweigert.

Der FAC, der LASK, Austria Salzburg und Wattens dürfen hingegen weiterhin auf den Sprung in die Erste Liga hoffen.


Überblick über die Lizenz-Entscheidungen durch Senat 5 (erste Instanz) der Bundesliga für die Saison 2014/15:

Bundesliga:

Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, Rapid Wien (Infrastruktur-Auflage), Austria Wien, SV Grödig (Infrastruktur-Auflage), Sturm Graz, SV Ried, Wolfsberger AC, SC Wiener Neustadt (Infrastruktur-Auflage), FC Wacker Innsbruck (Finanz-Auflage)

Lizenz verweigert: Admira Wacker Mödling


Erste Liga:

Lizenz erteilt: SCR Altach (Infrastruktur-Auflage), Austria Lustenau (Infrastruktur-Auflage), SKN St. Pölten, FC Liefering, SV Horn (Infrastruktur-Auflage), SV Mattersburg, TSV Hartberg (Infrastruktur-Auflage), SC/ESV Parndorf (Infrastruktur-Auflage)

Lizenz verweigert: Kapfenberger SV, First Vienna FC (plus zehn Punkte Abzug wegen Lizenzverstößen in der laufenden Saison)

Regionalligen:

Lizenz erteilt (etwaige Auflage erst nach Feststehen des Aufstiegs): Floridsdorfer AC, LASK Linz, Austria Salzburg, WSG Wattens

Lizenz verweigert: SC Ritzing

 

Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens:

  • Bis spätestens 12. Mai (Montag) kann beim Protestkomitee schriftlich Protest eingelegt werden.
  • Entscheidung des Protestkomitees als zweite Instanz wird innerhalb von fünf Tagen getroffen. Damit ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
  • Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids kann Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.
  • Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, spätestens bis 31. Mai, danach Meldung an die UEFA