Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportradar AG für die Vermarktung von Werbung oder sonstigen Dienstleistungen auf LAOLA1 und seinen Partnerseiten , Portalen und Apps

Stand: Oktober 2025


1. Geltung und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

Sportradar AG („Sportradar“) und dem Kunden über die Platzierung von Werbung oder

Sponsoringhinweisen („Insertionen“) in elektronischen Medien, insbesondere im

Rahmen der Online-/Internet-Angebote von Sportradar („LAOLA1‑Auftritt“),

einschließlich Partnerseiten, Portale und Apps.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen oder elektronischen Auftrags des

Kunden und anschließende schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch

Sportradar zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt sie als

neues Angebot von Sportradar; dieses gilt als angenommen, wenn der Kunde es

schriftlich oder elektronisch bestätigt. Für Unternehmenskunden (B2B) kann eine

Widerspruchslösung vereinbart werden, wonach Aufträge als angenommen gelten, wenn

der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang in Textform (z.B. E‑Mail)

widerspricht; hierauf weist Sportradar in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hin.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende

Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sportradar

stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Platzierung der Insertionen

(1) Die Platzierung zu oder ab einem bestimmten Zeitraum und/oder in einem bestimmten

Zeitraum und/oder an bestimmten Plätzen im Rahmen des LAOLA1‑Auftritts erfolgt nur,

wenn dies ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Abstände zu

Werbefeldern Dritter sowie Exklusivität bestehen nur bei entsprechender ausdrücklicher

Zusage.

(2) Nachträgliche Änderungen des Veröffentlichungstermins oder Umbuchungen durch

den Kunden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Sportradar.

3. Inhalt der Insertionen

(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die Herkunft seiner

Insertionen und stellt Sportradar von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus

wettbewerbs-, persönlichkeits- oder urheberrechtlichen Gründen, frei, die im

Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Insertion geltend gemacht werden. DerKunde ersetzt Sportradar alle Schäden, die durch die Veröffentlichung der Insertion

aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände entstehen.

(2) Sportradar ist nicht verpflichtet, Insertionen vor Veröffentlichung zu prüfen.

(3) Sportradar kann Insertionen nach pflichtgemäßem Ermessen und auch nach

Vertragsschluss ablehnen, wenn deren Inhalt oder Herkunft gegen gesetzliche oder

behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren

Veröffentlichung unzumutbar ist; die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

(4) Werbung für Waren oder Leistungen mehrerer Werbungtreibender innerhalb einer

Insertion bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Sportradar.

(5) Sportradar wahrt den Trennungsgrundsatz zwischen Werbung und redaktionellem

Inhalt. Insertionen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind,

können zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entsprechend kenntlich gemacht

werden.

4. Anlieferung

(1) Der Kunde liefert die Insertionen so an, dass diese ohne weitere Bearbeitung auf den

LAOLA1‑Auftritt eingespielt werden können. Maßgeblich sind die jeweils gültigen

technischen Spezifikationen, auf die im Angebot verwiesen wird.

(2) Für die rechtzeitige und einwandfreie Anlieferung ist der Kunde verantwortlich. Die

Anlieferung gilt als rechtzeitig, wenn sie Sportradar durch den Kunden bis spätestens drei

(3) Werktage vor dem Start der Kampagne zugeht.

(3) Der Vergütungsanspruch von Sportradar besteht auch, wenn die Insertion aufgrund

fehlerhaften Materials, fehlerhafter Programmierung oder sonstiger vom Kunden zu

vertretender Umstände nicht oder nicht zum vereinbarten Termin eingestellt werden

kann.

5. Gewährleistung

(1) Bei ganz oder teilweise mangelhafter Veröffentlichung, die ausschließlich von

Sportradar zu vertreten ist, hat der Kunde Anspruch auf mangelfreie Ersatzinsertion bzw.

Nachbesserung bei länger dauernden Insertionen, und zwar in dem Umfang, in dem der

Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Ist Ersatz oder Nachbesserung unmöglich, wird

sie nicht innerhalb angemessener Frist erbracht oder schlägt sie fehl, kann der Kunde –

unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte – die Vergütung angemessen mindern

und/oder vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Insertionen zurücktreten. Gesetzliche

Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese Regelung nicht

eingeschränkt.(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach erstmaliger Veröffentlichung, sonstige

Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

6. Haftung

(1) Sportradar haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz. Eine Haftungsbegrenzung für leichte

Fahrlässigkeit erfolgt nur insoweit, als keine wesentlichen Vertragspflichten

(Kardinalpflichten) betroffen sind.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sportradar der

Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal

jedoch auf die Vergütung des jeweils betroffenen Einzelauftrags. Eine

Haftungsbeschränkung für grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(3) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz,

bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen

Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sportradar.

7. Vergütung und Rechnungsstellung

(1) Für die Höhe der Vergütung gilt die jeweils gültige Preisliste oder das im Angebot

ausgewiesene Entgelt von Sportradar, zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen

Höhe.

(2) Die Rechnungsstellung durch Sportradar erfolgt nach Erbringung der Leistung, es sei

denn, im jeweiligen Einzelauftrag ist Abweichendes vereinbart. Bei längerfristigen

Vereinbarungen kann – in Absprache mit dem Kunden – eine quartals- oder halbjährliche

Abrechnung erfolgen.

(3) Sportradar kann bei bestehenden Verträgen für künftige Platzierungen

Preisanpassungen im Rahmen der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung

vornehmen. Gegenüber Verbrauchern sind Preisänderungen nur wirksam, wenn

Leistungen erst vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen sind und der Verbraucher

hierüber vorab klar informiert wurde.

8. Storno- und Umbuchungsbedingungen

(1) Eine Stornierung, die Sportradar bis fünf (5) Werktage vor geplantem Start der

Kampagne/Insertionen zugeht, ist kostenlos. Bei späterer Stornierung wird eineStornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung für die noch nicht

ausgelieferten Leistungen berechnet. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen.

(2) Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.

9. Verzug und Sicherheiten

(1) Rechnungsbeträge sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen ab

Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden, der Unternehmer ist, fallen Verzugszinsen in Höhe von

9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB an. Bei Verbrauchern

beträgt der Verzugszinssatz 4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB. Sportradar ist berechtigt, bei

B2B-Forderungen eine Pauschale von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten

gemäß § 458 UGB zu verlangen; weitergehende Betreibungskosten sind ersatzfähig,

soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (§ 1333 Abs 2

ABGB).

(3) Sportradar kann bei Zahlungsverzug die weitere Veröffentlichung von Insertionen bis

zur Zahlung unterlassen; ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht daraus nicht. Für

weitere Insertionen oder offene Insertionszeiträume kann Vorauszahlung verlangt

werden.

(4) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss

wesentlich oder wird Sportradar dies erst nach Vertragsschluss bekannt, kann Sportradar

die weitere Ausführung bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zurückstellen.

10. Höhere Gewalt

(1) Wird Sportradar durch ein unvorhersehbares, unabwendbares und

außergewöhnliches Ereignis ohne Verschulden an der Erfüllung gehindert, verlängern

sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen

Anlaufzeit.

(2) Ist die Erfüllung aufgrund eines solchen Ereignisses unmöglich oder unzumutbar oder

dauert die Behinderung länger als einen Monat, sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur

Kündigung berechtigt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg,

behördliche Eingriffe, innere Unruhen, Naturkatastrophen, rechtmäßige Streiks und

Aussperrungen sowie von Sportradar nicht zu vertretende Ausfälle von Hard- oder

Software, insbesondere bei Drittunternehmen.

(3) Die Parteien informieren sich unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche

Dauer sowie ergreifen zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig

festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig; die Geltendmachung hat

in Textform zu erfolgen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus

demselben Vertragsverhältnis; Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur für

unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.

12. Dauer und Kündigung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Vertrag über die Einstellung von Insertionen

für die Dauer des im Angebot festgelegten Zeitraums geschlossen.

(2) Sportradar kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere

wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Zahlungserinnerung in Verzug ist, über das Vermögen

des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder der

Kunde zahlungsunfähig wird. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung

bleiben unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform; für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang maßgeblich.

13. Form

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift-

oder Textform (z.B. Brief, E‑ Mail). Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

14. Verbraucherinformationen und Widerrufsrechte

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande

kommt, gelten die Informationspflichten und Widerrufsrechte nach dem Fern- und

Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Sportradar erteilt die erforderlichen Informationen in

geeigneter Form.

(2) Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn Sportradar

die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich

zugestimmt hat, dass Sportradar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt,

und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

(3) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB

nicht eingeschränkt.

15. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß Anlage 1.

16. Compliance

Es gelten die Compliance-Bestimmungen gemäß Anlage 2.

17. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das materielle Recht der Republik

Österreich Anwendung; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über

den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

18. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit

gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände nach dem

Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder

werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der

unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der

unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige

Lücken.

ANLAGE 1: Datenschutzbestimmungen

1. Verantwortlicher und Datenschutzkontakt

Sportradar ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der

Vermarktung und Auslieferung von Insertionen auf dem LAOLA1‑ Auftritt. Für Datenschutzanfragen stellt

Sportradar einen Datenschutzkontakt zur Verfügung; Anfragen können in Textform (z.B. E‑ Mail) gestellt

werden.

2. Zwecke der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken: Vertragsschluss und -durchführung,

Kundenkommunikation, Angebots- und Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Nachweisführung;

Planung, Buchung, Aussteuerung und Optimierung von Werbekampagnen, einschließlich Frequency

Capping, Reichweiten- und Performance-Messung; Betrieb und Sicherheit des LAOLA1‑ Auftritts,

Fehleranalyse, Missbrauchs- und Betrugsprävention; Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insb. handels- und

steuerrechtlich) sowie Wahrung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.

3. Kategorien personenbezogener Daten

Es werden insbesondere Stammdaten und Vertragsdaten, Zahlungs- und Abrechnungsdaten, Nutzungs-

und technische Daten bei Auslieferung von Insertionen (z.B. IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen,

Zeitstempel, Logfiles), Kampagnendaten (Buchungen, Auslieferungsparameter, Kennungen für

Frequency/Reach) sowie Einwilligungsdaten (z.B. Einwilligungsstatus für Cookies/Tracking) verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche

Maßnahmen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen an effizienter Vermarktung,

Reichweitenmessung, Sicherheit und Betrugsprävention) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche

Pflichten). Für den Einsatz nicht zwingend erforderlicher Cookies/Tracker und für personalisierte Werbung

erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

5. Cookies, Tracking und Online-Werbung

Es werden notwendige Cookies für den Betrieb des LAOLA1‑Auftritts sowie – vorbehaltlich Einwilligung –

Analyse-/Performance-Cookies und vergleichbare Technologien zur Reichweitenmessung und zur

Aussteuerung von Werbung eingesetzt. Nicht notwendige Cookies/Tracker werden erst nach Einwilligung

gesetzt. Einwilligungen können jederzeit über das eingesetzte Consent-Management-Tool widerrufen

werden; über Anbieter, Funktionsweisen, Speicherdauern und etwaige Drittlandübermittlungen wird

transparent informiert.

6. Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Sportradar setzt weisungsgebundene Dienstleister (z.B. Hosting, Ad-Serving, Measurement, Sicherheit,

Support) ein und schließt mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO. Soweit mit

Partnern eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht (z.B. bei bestimmten Mess-Frameworks), werden

Vereinbarungen gemäß Art. 26 DSGVO geschlossen; die wesentlichen Inhalte werden bereitgestellt.

7. Datenübermittlungen in Drittländer

Bei Übermittlungen an Empfänger in Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau werden

geeignete Garantien (z.B. EU-Standardvertragsklauseln) eingesetzt und – soweit erforderlich – Transfer-

Folgenabschätzungen durchgeführt. Ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen stellen ein

angemessenes Schutzniveau sicher.

8. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die genannten

Zwecke erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Technische Logdatenwerden grundsätzlich kurzzeitig gespeichert; aggregierte oder anonymisierte Daten können für

Analysezwecke länger vorgehalten werden.

9. Sicherheit der Verarbeitung

Sportradar trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (u.a. Zugriffskontrollen,

Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Netzwerksicherheit, Protokollierung, Berechtigungskonzepte,

Schulungen), um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.

10. Betroffenenrechte

Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,

Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen. Bei

Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen

werden. Anfragen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen beantwortet.

11. Beschwerderecht

Betroffene haben das Recht, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

Zuständig in Österreich ist die Datenschutzbehörde (DSB).

12. Minderjährige

Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Geschäftskunden. Sofern personenbezogene Daten von

Minderjährigen betroffen sind, werden die gesetzlichen Anforderungen an Einwilligungen und besondere

Schutzmaßnahmen beachtet.

13. Aktualisierung

Diese Datenschutzbestimmungen werden bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist leicht

zugänglich verfügbar; über wesentliche Änderungen wird vorab angemessen informiert.

ANLAGE 2: Compliance

(1) Jede Partei sowie deren verbundene Unternehmen und autorisierte Vertreter, die im Rahmen dieses

Vertrages im Namen der jeweiligen Partei handeln, verpflichten sich zur jederzeitigen Einhaltung aller

anwendbaren Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze, einschließlich des US Foreign Corrupt

Practices Act (FCPA), des UK Bribery Act 2010 sowie aller einschlägigen nationalen und EU-rechtlichen

Vorschriften.

(2) Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften zur Finanzbuchhaltung und

Berichterstattung sowie aller anwendbaren Geldwäschegesetze. Jede Partei versichert, dass sie nicht von

einer staatlichen Behörde wegen Geldwäsche, Drogenhandel, terroristischer Aktivitäten und/oder

Verstößen gegen geltende Geldwäschegesetze und/oder -vorschriften untersucht wird oder jemals

angeklagt oder verurteilt wurde. Auf begründetes schriftliches Verlangen stellt jede Partei Informationen zu

ihrem Geldwäschepräventionsprogramm zur Verfügung.

(3) Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Zoll-, Exportkontroll-, Anti-Boykott-,

Wirtschafts- und Finanzsanktionsgesetze und -vorschriften. Keine Partei darf Produkte, Ausrüstung, Waren,

Technologie oder Software, die von der anderen Partei bereitgestellt wurden, an Personen oder

Organisationen liefern oder übertragen, die auf einschlägigen Sanktionslisten gelistet sind, oder in Ländern

tätig sind, die umfassenden Sanktionen unterliegen.

(4) Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass keine rechtswidrigen Zahlungen, Vorteile oder sonstigen

Zuwendungen angeboten, versprochen oder geleistet werden – weder direkt noch indirekt – an irgendeine

Person, einschließlich Amtsträgern, um eine unzulässige Beeinflussung herbeizuführen, eine

Pflichtverletzung zu veranlassen oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen.