Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportradar AG für die Vermarktung von Werbung oder sonstigen Dienstleistungen auf LAOLA1 und seinen Partnerseiten , Portalen und Apps
Stand: Oktober 2025
1. Geltung und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Sportradar AG („Sportradar“) und dem Kunden über die Platzierung von Werbung oder
Sponsoringhinweisen („Insertionen“) in elektronischen Medien, insbesondere im
Rahmen der Online-/Internet-Angebote von Sportradar („LAOLA1‑Auftritt“),
einschließlich Partnerseiten, Portale und Apps.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen oder elektronischen Auftrags des
Kunden und anschließende schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch
Sportradar zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt sie als
neues Angebot von Sportradar; dieses gilt als angenommen, wenn der Kunde es
schriftlich oder elektronisch bestätigt. Für Unternehmenskunden (B2B) kann eine
Widerspruchslösung vereinbart werden, wonach Aufträge als angenommen gelten, wenn
der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang in Textform (z.B. E‑Mail)
widerspricht; hierauf weist Sportradar in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hin.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sportradar
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Platzierung der Insertionen
(1) Die Platzierung zu oder ab einem bestimmten Zeitraum und/oder in einem bestimmten
Zeitraum und/oder an bestimmten Plätzen im Rahmen des LAOLA1‑Auftritts erfolgt nur,
wenn dies ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Abstände zu
Werbefeldern Dritter sowie Exklusivität bestehen nur bei entsprechender ausdrücklicher
Zusage.
(2) Nachträgliche Änderungen des Veröffentlichungstermins oder Umbuchungen durch
den Kunden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Sportradar.
3. Inhalt der Insertionen
(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die Herkunft seiner
Insertionen und stellt Sportradar von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus
wettbewerbs-, persönlichkeits- oder urheberrechtlichen Gründen, frei, die im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Insertion geltend gemacht werden. DerKunde ersetzt Sportradar alle Schäden, die durch die Veröffentlichung der Insertion
aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände entstehen.
(2) Sportradar ist nicht verpflichtet, Insertionen vor Veröffentlichung zu prüfen.
(3) Sportradar kann Insertionen nach pflichtgemäßem Ermessen und auch nach
Vertragsschluss ablehnen, wenn deren Inhalt oder Herkunft gegen gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren
Veröffentlichung unzumutbar ist; die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(4) Werbung für Waren oder Leistungen mehrerer Werbungtreibender innerhalb einer
Insertion bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Sportradar.
(5) Sportradar wahrt den Trennungsgrundsatz zwischen Werbung und redaktionellem
Inhalt. Insertionen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind,
können zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entsprechend kenntlich gemacht
werden.
4. Anlieferung
(1) Der Kunde liefert die Insertionen so an, dass diese ohne weitere Bearbeitung auf den
LAOLA1‑Auftritt eingespielt werden können. Maßgeblich sind die jeweils gültigen
technischen Spezifikationen, auf die im Angebot verwiesen wird.
(2) Für die rechtzeitige und einwandfreie Anlieferung ist der Kunde verantwortlich. Die
Anlieferung gilt als rechtzeitig, wenn sie Sportradar durch den Kunden bis spätestens drei
(3) Werktage vor dem Start der Kampagne zugeht.
(3) Der Vergütungsanspruch von Sportradar besteht auch, wenn die Insertion aufgrund
fehlerhaften Materials, fehlerhafter Programmierung oder sonstiger vom Kunden zu
vertretender Umstände nicht oder nicht zum vereinbarten Termin eingestellt werden
kann.
5. Gewährleistung
(1) Bei ganz oder teilweise mangelhafter Veröffentlichung, die ausschließlich von
Sportradar zu vertreten ist, hat der Kunde Anspruch auf mangelfreie Ersatzinsertion bzw.
Nachbesserung bei länger dauernden Insertionen, und zwar in dem Umfang, in dem der
Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Ist Ersatz oder Nachbesserung unmöglich, wird
sie nicht innerhalb angemessener Frist erbracht oder schlägt sie fehl, kann der Kunde –
unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte – die Vergütung angemessen mindern
und/oder vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Insertionen zurücktreten. Gesetzliche
Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese Regelung nicht
eingeschränkt.(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach erstmaliger Veröffentlichung, sonstige
Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.
6. Haftung
(1) Sportradar haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz. Eine Haftungsbegrenzung für leichte
Fahrlässigkeit erfolgt nur insoweit, als keine wesentlichen Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) betroffen sind.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sportradar der
Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal
jedoch auf die Vergütung des jeweils betroffenen Einzelauftrags. Eine
Haftungsbeschränkung für grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz,
bleibt unberührt.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sportradar.
7. Vergütung und Rechnungsstellung
(1) Für die Höhe der Vergütung gilt die jeweils gültige Preisliste oder das im Angebot
ausgewiesene Entgelt von Sportradar, zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen
Höhe.
(2) Die Rechnungsstellung durch Sportradar erfolgt nach Erbringung der Leistung, es sei
denn, im jeweiligen Einzelauftrag ist Abweichendes vereinbart. Bei längerfristigen
Vereinbarungen kann – in Absprache mit dem Kunden – eine quartals- oder halbjährliche
Abrechnung erfolgen.
(3) Sportradar kann bei bestehenden Verträgen für künftige Platzierungen
Preisanpassungen im Rahmen der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung
vornehmen. Gegenüber Verbrauchern sind Preisänderungen nur wirksam, wenn
Leistungen erst vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen sind und der Verbraucher
hierüber vorab klar informiert wurde.
8. Storno- und Umbuchungsbedingungen
(1) Eine Stornierung, die Sportradar bis fünf (5) Werktage vor geplantem Start der
Kampagne/Insertionen zugeht, ist kostenlos. Bei späterer Stornierung wird eineStornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung für die noch nicht
ausgelieferten Leistungen berechnet. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen.
(2) Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
9. Verzug und Sicherheiten
(1) Rechnungsbeträge sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden, der Unternehmer ist, fallen Verzugszinsen in Höhe von
9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB an. Bei Verbrauchern
beträgt der Verzugszinssatz 4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB. Sportradar ist berechtigt, bei
B2B-Forderungen eine Pauschale von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten
gemäß § 458 UGB zu verlangen; weitergehende Betreibungskosten sind ersatzfähig,
soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (§ 1333 Abs 2
ABGB).
(3) Sportradar kann bei Zahlungsverzug die weitere Veröffentlichung von Insertionen bis
zur Zahlung unterlassen; ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht daraus nicht. Für
weitere Insertionen oder offene Insertionszeiträume kann Vorauszahlung verlangt
werden.
(4) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss
wesentlich oder wird Sportradar dies erst nach Vertragsschluss bekannt, kann Sportradar
die weitere Ausführung bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zurückstellen.
10. Höhere Gewalt
(1) Wird Sportradar durch ein unvorhersehbares, unabwendbares und
außergewöhnliches Ereignis ohne Verschulden an der Erfüllung gehindert, verlängern
sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit.
(2) Ist die Erfüllung aufgrund eines solchen Ereignisses unmöglich oder unzumutbar oder
dauert die Behinderung länger als einen Monat, sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur
Kündigung berechtigt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg,
behördliche Eingriffe, innere Unruhen, Naturkatastrophen, rechtmäßige Streiks und
Aussperrungen sowie von Sportradar nicht zu vertretende Ausfälle von Hard- oder
Software, insbesondere bei Drittunternehmen.
(3) Die Parteien informieren sich unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche
Dauer sowie ergreifen zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig; die Geltendmachung hat
in Textform zu erfolgen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis; Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur für
unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.
12. Dauer und Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Vertrag über die Einstellung von Insertionen
für die Dauer des im Angebot festgelegten Zeitraums geschlossen.
(2) Sportradar kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere
wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Zahlungserinnerung in Verzug ist, über das Vermögen
des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder der
Kunde zahlungsunfähig wird. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung
bleiben unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform; für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang maßgeblich.
13. Form
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift-
oder Textform (z.B. Brief, E‑ Mail). Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
14. Verbraucherinformationen und Widerrufsrechte
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande
kommt, gelten die Informationspflichten und Widerrufsrechte nach dem Fern- und
Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Sportradar erteilt die erforderlichen Informationen in
geeigneter Form.
(2) Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn Sportradar
die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich
zugestimmt hat, dass Sportradar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt,
und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(3) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB
nicht eingeschränkt.
15. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß Anlage 1.
16. Compliance
Es gelten die Compliance-Bestimmungen gemäß Anlage 2.
17. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das materielle Recht der Republik
Österreich Anwendung; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
18. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit
gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände nach dem
Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige
Lücken.
ANLAGE 1: Datenschutzbestimmungen
1. Verantwortlicher und Datenschutzkontakt
Sportradar ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der
Vermarktung und Auslieferung von Insertionen auf dem LAOLA1‑ Auftritt. Für Datenschutzanfragen stellt
Sportradar einen Datenschutzkontakt zur Verfügung; Anfragen können in Textform (z.B. E‑ Mail) gestellt
werden.
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken: Vertragsschluss und -durchführung,
Kundenkommunikation, Angebots- und Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Nachweisführung;
Planung, Buchung, Aussteuerung und Optimierung von Werbekampagnen, einschließlich Frequency
Capping, Reichweiten- und Performance-Messung; Betrieb und Sicherheit des LAOLA1‑ Auftritts,
Fehleranalyse, Missbrauchs- und Betrugsprävention; Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insb. handels- und
steuerrechtlich) sowie Wahrung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Es werden insbesondere Stammdaten und Vertragsdaten, Zahlungs- und Abrechnungsdaten, Nutzungs-
und technische Daten bei Auslieferung von Insertionen (z.B. IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen,
Zeitstempel, Logfiles), Kampagnendaten (Buchungen, Auslieferungsparameter, Kennungen für
Frequency/Reach) sowie Einwilligungsdaten (z.B. Einwilligungsstatus für Cookies/Tracking) verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche
Maßnahmen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen an effizienter Vermarktung,
Reichweitenmessung, Sicherheit und Betrugsprävention) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche
Pflichten). Für den Einsatz nicht zwingend erforderlicher Cookies/Tracker und für personalisierte Werbung
erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
5. Cookies, Tracking und Online-Werbung
Es werden notwendige Cookies für den Betrieb des LAOLA1‑Auftritts sowie – vorbehaltlich Einwilligung –
Analyse-/Performance-Cookies und vergleichbare Technologien zur Reichweitenmessung und zur
Aussteuerung von Werbung eingesetzt. Nicht notwendige Cookies/Tracker werden erst nach Einwilligung
gesetzt. Einwilligungen können jederzeit über das eingesetzte Consent-Management-Tool widerrufen
werden; über Anbieter, Funktionsweisen, Speicherdauern und etwaige Drittlandübermittlungen wird
transparent informiert.
6. Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
Sportradar setzt weisungsgebundene Dienstleister (z.B. Hosting, Ad-Serving, Measurement, Sicherheit,
Support) ein und schließt mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO. Soweit mit
Partnern eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht (z.B. bei bestimmten Mess-Frameworks), werden
Vereinbarungen gemäß Art. 26 DSGVO geschlossen; die wesentlichen Inhalte werden bereitgestellt.
7. Datenübermittlungen in Drittländer
Bei Übermittlungen an Empfänger in Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau werden
geeignete Garantien (z.B. EU-Standardvertragsklauseln) eingesetzt und – soweit erforderlich – Transfer-
Folgenabschätzungen durchgeführt. Ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen stellen ein
angemessenes Schutzniveau sicher.
8. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die genannten
Zwecke erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Technische Logdatenwerden grundsätzlich kurzzeitig gespeichert; aggregierte oder anonymisierte Daten können für
Analysezwecke länger vorgehalten werden.
9. Sicherheit der Verarbeitung
Sportradar trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (u.a. Zugriffskontrollen,
Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Netzwerksicherheit, Protokollierung, Berechtigungskonzepte,
Schulungen), um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.
10. Betroffenenrechte
Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen. Bei
Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden. Anfragen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen beantwortet.
11. Beschwerderecht
Betroffene haben das Recht, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
Zuständig in Österreich ist die Datenschutzbehörde (DSB).
12. Minderjährige
Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Geschäftskunden. Sofern personenbezogene Daten von
Minderjährigen betroffen sind, werden die gesetzlichen Anforderungen an Einwilligungen und besondere
Schutzmaßnahmen beachtet.
13. Aktualisierung
Diese Datenschutzbestimmungen werden bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist leicht
zugänglich verfügbar; über wesentliche Änderungen wird vorab angemessen informiert.
ANLAGE 2: Compliance
(1) Jede Partei sowie deren verbundene Unternehmen und autorisierte Vertreter, die im Rahmen dieses
Vertrages im Namen der jeweiligen Partei handeln, verpflichten sich zur jederzeitigen Einhaltung aller
anwendbaren Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze, einschließlich des US Foreign Corrupt
Practices Act (FCPA), des UK Bribery Act 2010 sowie aller einschlägigen nationalen und EU-rechtlichen
Vorschriften.
(2) Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften zur Finanzbuchhaltung und
Berichterstattung sowie aller anwendbaren Geldwäschegesetze. Jede Partei versichert, dass sie nicht von
einer staatlichen Behörde wegen Geldwäsche, Drogenhandel, terroristischer Aktivitäten und/oder
Verstößen gegen geltende Geldwäschegesetze und/oder -vorschriften untersucht wird oder jemals
angeklagt oder verurteilt wurde. Auf begründetes schriftliches Verlangen stellt jede Partei Informationen zu
ihrem Geldwäschepräventionsprogramm zur Verfügung.
(3) Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Zoll-, Exportkontroll-, Anti-Boykott-,
Wirtschafts- und Finanzsanktionsgesetze und -vorschriften. Keine Partei darf Produkte, Ausrüstung, Waren,
Technologie oder Software, die von der anderen Partei bereitgestellt wurden, an Personen oder
Organisationen liefern oder übertragen, die auf einschlägigen Sanktionslisten gelistet sind, oder in Ländern
tätig sind, die umfassenden Sanktionen unterliegen.
(4) Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass keine rechtswidrigen Zahlungen, Vorteile oder sonstigen
Zuwendungen angeboten, versprochen oder geleistet werden – weder direkt noch indirekt – an irgendeine
Person, einschließlich Amtsträgern, um eine unzulässige Beeinflussung herbeizuführen, eine
Pflichtverletzung zu veranlassen oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen.