Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportradar AG für die Vermarktung von Werbung oder sonstigen Dienstleistungen auf LAOLA1 und seinen Partnerseiten , Portalen und Apps
Stand : Oktober 2025
1. Geltung und Vertragsschluss
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sportradar AG („Sportradar“) und dem Kunden über die Einstellung von Werbung oder Sponsoringhinweisen („Insertionen“) in elektronischen Medien, insbesondere im Rahmen von Online-/InternetAngeboten von Sportradar („LAOLA1‑Auftritt“).
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen oder elektronischen Auftrags des Kunden und darauffolgende Bestätigung des Auftrags durch Sportradar zustande. Eine von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot; dieses gilt als angenommen, wenn der Kunde es schriftlich oder elektronisch bestätigt. Für Unternehmenskunden (B2B) kann eine Widerspruchslösung vereinbart werden, wonach Aufträge als angenommen gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang in Textform widerspricht; hierauf wird Sportradar in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hinweisen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Sportradar stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.
2. Platzierung der Werbung im Rahmen des LAOLA1‑Auftritts
(1) Die Platzierung zu oder ab einem bestimmten Zeitraum und/oder in einem bestimmten Zeitraum und/oder an bestimmten Plätzen im Rahmen des LAOLA1‑Auftritts erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Abstände zu Werbefeldern Dritter sowie Exklusivität bestehen nur bei entsprechender ausdrücklicher Zusage.
(2) Nachträgliche Änderungen des Veröffentlichungstermins oder Umbuchungen durch den Kunden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Sportradar.
3. Inhalt der Insertionen
(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die Herkunft seiner Insertionen und stellt Sportradar von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder urheberrechtlichen Gründen, frei, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Insertion geltend gemacht werden. Der Kunde ersetzt Sportradar zudem alle Schäden, die durch die Veröffentlichung der Insertion entstehen.
(2) Sportradar ist nicht verpflichtet, Insertionen vor Veröffentlichung zu prüfen.
(3) Sportradar kann Insertionen nach pflichtgemäßem Ermessen und auch nach Vertragsschluss ablehnen, wenn deren Inhalt oder Herkunft gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist; die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(4) Werbung für Waren oder Leistungen mehrerer Werbungtreibender innerhalb einer Insertion bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Sportradar.
(5) Sportradar wahrt den Trennungsgrundsatz zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt. Insertionen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, können zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entsprechend kenntlich gemacht werden.
4. Anlieferung
(1) Der Kunde liefert die Insertionen so an, dass diese ohne weitere Bearbeitung auf den LAOLA1‑Auftritt eingespielt werden können. Maßgeblich sind die jeweils gültigen technischen Spezifikationen, auf die im Angebot verwiesen wird.
(2) Für die rechtzeitige und einwandfreie Anlieferung ist der Kunde verantwortlich. Die Anlieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie Sportradar durch den Kunden bis spätestens drei
(3) Werktage (Mo-Sa) vor dem Start einer entsprechenden (Werbe-) Kampagne zugehen.
(3) Der Vergütungsanspruch von Sportradar besteht auch, wenn die Insertion aufgrund fehlerhaften Materials, fehlerhafter Programmierung oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nicht zum vereinbarten Termin eingestellt werden kann.
5. Gewährleistung
(1) Bei ganz oder teilweise mangelhafter Veröffentlichung, die ausschließlich im Verschulden von Sportradar liegt, hat der Kunde Anspruch auf mangelfreie Ersatzinsertion bzw. Nachbesserung bei länger dauernden Insertionen, und zwar in dem Umfang, in dem der Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Ist Ersatz oder Nachbesserung nicht möglich, nicht fristgerecht oder erneut mangelhaft, kann der Kunde den Vertrag kündigen und/oder die Vergütung angemessen herabsetzen, es sei denn, ihm ist die nicht erfolgte, nicht fristgerechte oder mangelhafte Nachbesserung zuzurechnen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach erstmaliger Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder elektronisch zu rügen; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
6. Haftung
(1) Sportradar haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), bei anfänglichem Unvermögen sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, jedoch maximal auf die Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.
(3) Eine Haftung für fehlende zugesicherte Eigenschaften besteht nur insoweit, als der Schaden vom Schutzzweck der Zusicherung erfasst ist.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sportradar.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
7. Vergütung
(1) Für die Höhe der Vergütung gilt die jeweils gültige Preisliste oder das ausgewiesene Angebot von Sportradar.
(2) Die Rechnungstellung durch Sportradar erfolgt nach Erbringung der Leistung, es sei denn, in dem einem jeweiligen Einzelauftrag zugrundeliegenden Angebot ist etwas anderes vereinbart.
(3) Sportradar kann bei bestehenden Verträgen für künftige Platzierungen Preisanpassungen im Rahmen der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung vornehmen. Gegenüber Nichtkaufleuten (Konsumenten) sind Preisänderungen nur wirksam, wenn Leistungen erst vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
8. Storno- und Umbuchungsbedingungen
(1) Eine Stornierung, die Sportradar bis fünf Werktage vor geplantem Start der Kampagne/Insertionen zugeht, ist kostenlos. Bei späterer Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung für die noch nicht ausgelieferten Leistungen berechnet. Die Stornierung hat schriftlich oder per E‑Mail zu erfolgen.
9. Verzug
(1) Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäß Art. 104 OR berechnet, sofern nicht ein höherer vertraglicher Zinssatz vereinbart wurde.
(2) Sportradar kann bei Zahlungsverzug die weitere Veröffentlichung von Insertionen bis zur Zahlung unterlassen; ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht daraus nicht. Für restliche Insertionen oder offene Insertionszeiträume kann Vorauszahlung verlangt werden.
(3) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich oder wird Sportradar dies erst nach Vertragsschluss bekannt, kann Sportradar die weitere Ausführung bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zurückstellen.
10. Höhere Gewalt
(1) Wird Sportradar durch ein unvorhersehbares, unabwendbares und außergewöhnliches Ereignis ohne Verschulden an der Erfüllung gehindert, verlängern sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(2) Ist die Erfüllung aufgrund eines solchen Ereignisses unmöglich oder unzumutbar oder dauert die Behinderung länger als einen Monat, sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, innere Unruhen, Naturkatastrophen, rechtmäßige Streiks und Aussperrungen, sowie von Sportradar nicht zu vertretende Ausfälle von Hard- oder Software, insbesondere bei Drittunternehmen.
(3) Die Parteien informieren sich unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer sowie ergreifen zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig; die Geltendmachung hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis; Kaufleuten steht ein Zurückbehaltungsrecht für unbestrittene, entscheidungsreife und rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.
12. Dauer und Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Vertrag über die Einstellung von Insertionen für die Dauer des im Angebot festgelegten Zeitraums geschlossen.
(2) Sportradar kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn – der Kunde mit Zahlungen trotz erfolgter Zahlungserinnerung in Verzug ist, – über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, oder – der Kunde zahlungsunfähig wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform; für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang maßgeblich.
13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, Nebenabreden sowie Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schrift- oder Textform (Brief, E‑Mail).
14. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß Anlage 1.
15. Compliance
Es gelten die Compliance-Bestimmungen gemäß Anlage 2.
16. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das materielle Recht der Schweiz Anwendung; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sportradar in der Schweiz (St. Gallen). Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
ANLAGE
1: Datenschutzbestimmungen
1. Verantwortlicher und Datenschutzkontakt Sportradar ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vermarktung und Auslieferung von Insertionen auf dem LAOLA1-Auftritt. Für Datenschutzanfragen können Sie uns per E-Mail kontaktieren; wir benennen einen Datenschutzbeauftragten bzw. Datenschutzkontakt, der Anfragen entgegennimmt und koordiniert.
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:
– Vertragsschluss und -durchführung, Kundenkommunikation, Angebots- und Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Nachweisführung.
– Planung, Buchung, Aussteuerung und Optimierung von Werbekampagnen, einschließlich Frequency Capping, Reichweiten- und Performance-Messung.
– Betrieb und Sicherheit des LAOLA1-Auftritts, Fehleranalyse, Missbrauchs- und Betrugsprävention.
– Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Handels- und Steuerrecht), Wahrung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.
3. Kategorien verarbeiteter Daten
– Stammdaten und Vertragsdaten (z.B. Name, Funktion, Unternehmen, Adressen, Kontaktdaten, Vertragsinhalte).
– Zahlungs- und Abrechnungsdaten.
– Nutzungsdaten und technische Daten bei Auslieferung von Insertionen (z.B. IP-Adresse, Geräte- /Browserinformationen, Zeitstempel, Logfiles).
– Kampagnendaten (Buchungen, Auslieferungsparameter, Kennungen für Frequency/Reach).
– Einwilligungsdaten (z.B. Einwilligungsstatus für Cookies/Tracking).
4. Rechtsgrundlagen
– Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; nach revDSG Zulässigkeit bei Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung).
– Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an effizienter Vermarktung, Reichweitenmessung, Sicherheit und Betrugsprävention; Interessenabwägung erfolgt unter Wahrung der Privatsphäre.
– Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 6 revDSG) für den Einsatz nicht zwingend erforderlicher Cookies/Tracker und für personalisierte Werbung, sofern erforderlich. – Rechtliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; revDSG).
5. Cookies, Tracking und Online-Werbung
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb des LAOLA1-Auftritts und – vorbehaltlich Ihrer Einwilligung – Analyse-/Performance-Cookies und vergleichbare Technologien zur Reichweitenmessung sowie zur Aussteuerung von Werbung. Nicht notwendige Cookies/Tracker werden erst nach Ihrer Einwilligung gesetzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über das Consent-Management-Tool widerrufen. Wir sorgen für transparente Informationen zu Anbietern, Funktionsweisen, Speicherdauern und Datenübermittlungen.
6. Auftragsverarbeiter und gemeinsame Verantwortlichkeit
Wir setzen weisungsgebundene Dienstleister (Hosting, Ad-Serving, Measurement, Sicherheit, Support) ein und schließen mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO; revDSG). Soweit mit Partnern eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht (z.B. bei bestimmten Mess-Frameworks), schließen wir Vereinbarungen gemäß Art. 26 DSGVO und informieren über die wesentlichen Inhalte.
7. Datenübermittlungen in Drittländer
Wenn personenbezogene Daten an Empfänger in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden, treffen wir geeignete Garantien (z.B. EU-Standardvertragsklauseln; für die Schweiz: Standardklauseln mit Ergänzungen), und führen – soweit erforderlich – Transfer-Risikoanalysen durch. Wir ergreifen zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
8. Speicherdauer
Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Zwecke erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben vorbehalten (z.B. handels- und steuerrechtliche Fristen). Technische Logdaten werden grundsätzlich kurzzeitig gespeichert; aggregierte oder anonymisierte Daten können für Analysezwecke länger vorgehalten werden.
9. Sicherheit der Verarbeitung
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Risiko (z.B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Netzwerksicherheit, Protokollierung, Berechtigungskonzepte, Schulungen), um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.
10. Betroffenenrechte
Nach DSGVO und revDSG haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen. Bei Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung können Sie diese jederzeit widerrufen. Anfragen richten Sie bitte an unseren Datenschutzkontakt; wir beantworten sie innerhalb gesetzlicher Fristen.
11. Beschwerderechte
Sie haben das Recht, bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Für die Schweiz: Beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Für die EU: Bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an Ihrem Wohnsitz oder dem Sitz des Verantwortlichen.
12. Minderjährige
Unsere Leistungen richten sich grundsätzlich an Geschäftskunden. Sofern personenbezogene Daten von Minderjährigen betroffen sind, beachten wir die gesetzlichen Anforderungen an Einwilligungen und besondere Schutzmaßnahmen.
13. Aktualisierung der Datenschutzinformationen
Wir aktualisieren diese Datenschutzbestimmungen bei Bedarf. Die jeweils aktuelle Fassung ist leicht zugänglich verfügbar; wesentliche Änderungen werden vor Inkrafttreten mit angemessenem Vorlauf kommuniziert.
ANLAGE 2: Compliance
1. Nach bestem Wissen hat keine der Parteien oder deren verbundenen Unternehmen einen Mitarbeiter oder Vertreter, der direkt oder indirekt in ihrem Namen handelt und Unternehmensmittel für rechtswidrige Zahlungen, Beiträge und/oder Ausgaben verwendet hat. Jede Partei sowie deren verbundene Unternehmen und autorisierte Vertreter, die im Rahmen dieses Vertrags im Namen der jeweiligen Partei handeln, verpflichten sich zur jederzeitigen Einhaltung der folgenden Gesetze: (a) des US Foreign Corrupt Practices Act von 1977 in der jeweils gültigen Fassung („FCPA“); (b) des UK Bribery Act 2010; sowie (c) aller anwendbaren Anti-Korruptions- und/oder Anti-Bestechungsgesetze.
2. Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften zur Finanzbuchhaltung und Berichterstattung sowie aller anwendbaren Geldwäschegesetze in den Rechtsordnungen, in denen sie geschäftlich tätig ist. Jede Partei versichert, dass sie nicht von einer staatlichen Behörde wegen Geldwäsche, Drogenhandel, terroristischer Aktivitäten und/oder Verstößen gegen geltende Geldwäschegesetze und/oder -vorschriften untersucht wird oder jemals angeklagt oder verurteilt wurde. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei über bekannte verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit der direkten oder indirekten Durchführung dieses Vertrags zu informieren. Auf schriftlich begründetes Verlangen der anderen Partei verpflichtet sich jede Partei, dieser Dokumente zu ihrem Geldwäschebekämpfungsprogramm, ihren Richtlinien und/oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, die von ihr oder ihren verbundenen Unternehmen unterhalten werden.
3. Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller Zoll-, Exportkontroll-, Anti-Boykott-, Wirtschaftsund Finanzsanktionsgesetze und -vorschriften der Rechtsordnung, in der sie gegründet wurde, der Rechtsordnungen, in denen sie geschäftlich tätig ist, oder anderer zuständiger Behörden, deren Sanktionsregime auf die Parteien anwendbar sein könnten. Keine Partei darf Produkte, Ausrüstung, Waren, Technologie oder Software, die von der anderen Partei bereitgestellt wurden, in irgendeiner Weise an Personen oder Organisationen liefern oder übertragen, die (a) auf einer sanktionsbezogenen Liste designierter Personen stehen, die vom Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und/oder dem Vereinigten Königreich geführt wird; oder (b) in einem Land oder Gebiet tätig sind, organisiert sind oder dort ansässig sind, das Gegenstand von flächendeckenden Sanktionen ist. Keine Partei, deren Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen ist (a) eine sanktionierte Person oder Organisation gemäß den oben genannten Behörden; (b) Inhaber von Vermögenswerten in sanktionierten Rechtsordnungen; oder (c) bezieht Einnahmen aus Investitionen in oder Transaktionen mit sanktionierten Personen oder Organisationen.
4. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass keine rechtswidrigen Zahlungen von Geld oder anderen Vermögenswerten angeboten, versprochen oder geleistet wurden oder werden – weder direkt noch indirekt –durch ihre Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter oder autorisierten Vertreter, die im Rahmen dieses Vertrags im Namen der Partei handeln, an irgendeine Person, einschließlich Amtsträgern, zu folgenden Zwecken: (a) zur unzulässigen Beeinflussung einer offiziellen Handlung oder Entscheidung dieser Person; (b) zur Veranlassung dieser Person, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, die gegen eine rechtliche Pflicht verstößt; oder (c) zur Erlangung eines unzulässigen Vorteils oder einer Begünstigung für die Partei. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass keine unzulässige Einflussnahme auf eine Person zum Zwecke eines geschäftlichen Vorteils, keine Bestechung, Rückvergütung, Schmiergeldzahlung oder andere ähnliche rechtswidrige Zahlung geleistet wurde oder geleistet wird