Vermarktung von Werbung bei LAOLA1.at
1. Geltung
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sportradar Media Services GmbH und dem Kunden über die Einstellung von Werbung oder Sponsoringhinweisen (im folgenden "Insertionen" genannt) in elektronischen Medien, insbesondere im Rahmen von Online-/Internet-Angeboten von Sportradar Media Services (im folgenden auch "LAOLA1-Auftritt" genannt), auch ohne daß sie jeweils gesondert in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden müssen.
(2) Der jeweilige Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftrags des Kunden durch Sportradar Media Services zustande. Eine Auftragsbestätigung mit einem gegenüber dem Auftrag des Kunden abgeänderten Inhalt gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. Sportradar Media Services wird auf jeder Auftragsbestätigung den Kunden gesondert darauf hinweisen, daß sein Schweigen auf die Auftragsbestätigung die Annahme der Änderungen bedeutet.
(3) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Sportradar Media Services. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Platzierung der Werbung im Rahmen des LAOLA1-Auftritts
(1) Die Platzierung zu oder ab einem bestimmten Zeitraum und/oder in einem bestimmten Zeitraum und/oder an bestimmten Plätzen im Rahmen des Auftritts in den elektronischen Medien (insbesondere im Rahmen des Online-/Internet-Auftritts) erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich von Sportradar Media Services schriftlich bestätigt worden ist. Abstände zwischen der platzierten Werbung und Werbefeldern Dritter (LAOLA1 eingeschlossen) bzw. Exklusivität sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage vereinbart.
(2) Nachträgliche Änderung des Veröffentlichungstermins oder Umbuchungen durch den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Sportradar Media Services ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
3. Inhalt der Insertionen
(1) Der Kunde allein haftet für den Inhalt seiner Insertionen und stellt Sportradar Media Services von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts und der Herkunft, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher oder urheberrechtlicher Art, unverzüglich frei, die wegen der Veröffentlichung der Insertion von Dritten gegen Sportradar Media Services geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ersetzt Sportradar Media Services darüber hinaus jeden durch die Veröffentlichung der Insertion entstehenden Schaden.
(2) Sportradar Media Services ist nicht verpflichtet, Insertionen vor Veröffentlichung zu sichten oder zu prüfen.
(3) Sportradar Media Services behält sich vor, Insertionen - auch wenn ein Vertrag bereits zustandegekommen ist - nach pflichtgemäßem Ermessen wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Insertion gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für Sportradar Media Services unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(4) Die Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb einer Insertion bedarf in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Sportradar Media Services.
(5) Sportradar Media Services ist zur Wahrung des Trennungsgrundsatzes bei der Gestaltung seines Auftritts verpflichtet. Werbung und redaktioneller Teil sind deshalb voneinander zu trennen.
Soweit der Kunde ein Gesamtpaket von redaktionellem Teil und Werbung zur Veröffentlichung übergibt, ist er gehalten, dem Trennungsgebot selbst Rechnung zu tragen. Insertionen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind oder dem Trennungsgrundsatz nicht genügen, können von Sportradar Media Services zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entsprechend kenntlich gemacht werden.
4. Anlieferung
(1) Der Kunde hat die Insertion an Sportradar Media Services so zu liefern, dass Sportradar Media Services ohne weitere Bearbeitung die Insertion auf das elektronische Medium, über das der Auftritt von Sportradar Media Services erfolgt, einspielen kann (für Insertionen im Internet derzeit Anlieferung im JPEG, GIF oder animated GIF-Format, maximale Dateigröße 12 KB).
(2) Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Überlieferung einwandfreier Insertionsunterlagen ist der Kunde verantwortlich.
(3) Der Vergütungsanspruch von Sportradar Media Services besteht auch, wenn die Insertion aufgrund fehlerhaften Materials, fehlerhaften Programmierungen oder sonstigen vom Gläubiger zu vertretenden Umständen nicht oder nicht zum vereinbarten Termin in den LAOLA1-Auftritt eingestellt werden kann.
5. Gewährleistung
(1) Der Kunde hat bei ganz oder teilweise mangelhafter Veröffentlichung der Insertion Anspruch auf eine mangelfreie Ersatzinsertion bzw. Anspruch auf Nachbesserung bei länger dauernden Insertionen, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzinsertion bzw. Nachbesserung nicht möglich oder wird die Veröffentlichung der Ersatzinsertion oder die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener, vom Kunden gesetzter Nachfrist durchgeführt oder ist die Ersatzinsertion bzw. Nachbesserung erneut nicht mangelfrei, so hat der Kunde Anspruch auf Kündigung des Vertrages und/oder Herabsetzung der Vergütung.
(2) Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach Entdeckung gegenüber Sportradar Media Services schriftlich zu rügen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
6. Haftung
(1) Sportradar Media Services haftet dem Kunden für Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auch soweit sie im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Verschulden bei Vertragsverhandlung stehen, nur wenn
- sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Sportradar Media Services, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind oder
- es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder an Leben und Gesundheit durch Sportradar Media Services, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handelt oder
- es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder
- zugesicherte Eigenschaften fehlen
Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen.
(2) Außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung auf seiten von Sportradar Media Services, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist unter Berücksichtigung dieser Punkte ein Schadensersatzanspruch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften besteht nur insoweit, als die Schäden vom Schutzzweck der Zusicherung erfaßt sind.
(4) Die Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluß gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen von Sportradar Media Services.
7. Vergütung
(1) Soweit die Insertion für einen Zeitraum von lediglich vier Wochen vereinbart ist, ist die Vergütung im voraus fällig. Bei einer Laufzeit über mehrere Monate ist die Vergütung monatsweise im voraus jeweils am letzten Werktag des vorhergehenden Monats fällig.
(2) Für die Höhe der Vergütung gilt die jeweils gültige Preisliste von Sportradar Media Services.
(3) Die Rechnung wird für die Vergütungsleistungen im voraus gestellt.
(4) LAOLA1 kann auch bei bestehenden Verträgen für künftige Platzierungen von Werbung (insbesondere für vereinbarte künftige Platzierungszeiträume) Preiserhöhung im Rahmen der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung vornehmen. Gegenüber Nichtkaufleuten sind die Preisänderungen jedoch nur wirksam, wenn noch vier Monate nach Vertragsabschluß Leistungen von Sportradar Media Services zu erbringen sind.
8. Storno- und Umbuchungsbedingungen
(1) Eine Stornierung des Werbeauftrags, die Sportradar Media Services bis fünf Werktage vor dem geplantem Start der Kampagne/Insertionen zugeht, ist kostenlos. Bei späterer Stornierung wird von Sportradar Media Services eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung für die noch nicht ausgelieferten Kampagne berechnet. Eine Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
9. Verzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden vom Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österr. Nationalbank berechnet, wenn nicht Sportradar Media Services einen höheren Schaden oder der Kunde einen niedrigeren nachweist.
(2) Sportradar Media Services kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Veröffentlichung von Insertionen des Kunden bis zur Zahlung unterlassen, ohne daß dadurch ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht. Für die restlichen Insertionen und/oder den offenen Insertionszeitraum kann Vorauszahlung verlangt werden.
(3) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluß so wesentlich, daß die Forderungen von Sportradar Media Services als gefährdet erscheinen oder wird Sportradar Media Services die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluß bekannt, so kann Sportradar Media Services die weitere Ausführung des Vertrags bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zurückstellen.
10. Höhere Gewalt
Wird Sportradar Media Services durch den Eintritt eines unvorhersehbaren, unabwendbaren und außergewöhnlichen Ereignisses, ohne daß ihn ein Übernahme-, Vorsorge- und Abwendungsverschulden trifft, an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gehindert, so verlängert sich die Erfüllungsdienst um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ist die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Sportradar Media Services aufgrund eines solchen Ereignisses unmöglich oder unzumutbar oder sollte die vorübergehende Leistungsbehinderung mehr als einen Monat andauern, so sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt.
Ein solches Ereignis ist insbesondere Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhe, Naturgewalten, Unfälle, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen bei Sportradar Media Services, Streiks oder Aussperrungen bei Dritten oder von Sportradar Media Services nicht zu vertretende Hard- oder Softwareausfälle - insbesondere bei Drittunternehmen (wenn der Kunde Nichtkaufmann ist, jedoch nur, wenn ein konkludentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde).
11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Aufrechnung durch den Kunden mit anderen als unstreitigen, rechtskräftig festgestellten bzw. entscheidungsreifen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung muß schriftlich mitgeteilt werden.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen einredebehafteter Ansprüche und solcher, die nicht unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis herrühren, besteht nicht. Kaufleuten steht ein Zurückbehaltungsrecht nur für unbestrittene, entscheidungsreife und rechtskräftig festgestellte Forderungen bzw. Mängelrügen zu.
12. Dauer und Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, wird Vertrag über die Einstellung von Insertionen im Rahmen des LAOLA1-Auftritt für die Dauer von 4 Wochen abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 4 Wochen, falls er nicht mindestens eine Woche vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird.
(2) Sportradar Media Services kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen; sie hat insbesondere - ohne darauf beschränkt zu sein - ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn
- der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, und zwar entweder für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit einem Betrag der eine abschnittsweise zu zahlende Monatsvergütung übersteigt, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit einem Betrag, der die festgelegte Monatsvergütung für zwei Monate erreicht.
- über das Vermögen des Kunden das Konkursverfahren oder das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wird, und zwar unabhängig von der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses; oder wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
- der Kunde zahlungsunfähig wird.
(3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei der anderen Vertragspartei an.
13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, Nebenabreden und die Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf Anwendung.
15. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien, Innere Stadt, zuständig.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
Stand: Juli 2014