news

Freisprüche für Aich/Dob-Funktionäre

Kein Nachweis von Vorsatz gegen Funktionäre des AVL-Vizemeisters - "komplexe Materie".

Freisprüche für Aich/Dob-Funktionäre

Zwei Funktionäre von AVL-Vizemeister Aich/Dob wurden am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den beiden Angeklagten, im betroffenen Zeitraum Obmann und Kassier, war vorgeworfen worden, einen sechsstelligen Euro-Betrag an Steuern nicht abgeführt zu haben. Im Prozessverlauf konnte dies nicht nachgewiesen werden.

Laut Anklage hatten die Funktionäre Steuererklärungen für die Jahre 2004 bis 2009 nicht abgegeben.

Dadurch waren Umsatz-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer nicht abgeführt worden, außerdem war in der Anklage von einer Verkürzung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen die Rede.

Insgesamt habe der Schaden mehr als 700.000 Euro betragen. Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Vertreter des Finanzamtes aber ein, dass dieser Betrag "nicht in dieser Form gehalten werden" könne.

Argument Gemeinnützigkeit

Die beiden Angeklagten wiesen in ihrer Befragung durch Richterin Michaela Sanin, die dem Schöffensenat vorsaß, jegliche Schuld von sich. Was die Umsatzsteuer angeht, so habe man darauf vertraut, dass man keine Steuer abzuführen hätte, weil der Verein gemeinnützig sei: "Das Bundesfinanzgericht hat auch bestätigt, dass wir die Kriterien für Gemeinnützigkeit erfüllen", sagte der erste der beiden Angeklagten.

Bei der Einkommenssteuer sei die Materie besonders kompliziert gewesen - bis zum Jahr 2011 habe man nämlich die Spielstätte in Slowenien gehabt und auch zahlreiche ausländische Spieler seien beim Verein tätig gewesen.

Auch was die restlichen Vorwürfe anging, so wiesen die beiden Angeklagte den Vorwurf zurück, bewusst Abgaben hinterzogen zu haben.

Komplexe Materie, kein Vorsatz

Nach kurzer Beratung stand das Urteil fest. In der Begründung verwies Sanin auf die "komplexe Materie", für die auch teilweise die verwaltungsrechtliche Judikatur fehle.

Den Angeklagten zu unterstellen, dass sie die rechtlichen Umstände so weit gekannt hätten, dass sie bewusst agiert haben, sei laut Gericht nicht möglich: "Es kann von keinem Vorsatz ausgegangen werden", so Sanin.

Offen bleibe noch der Punkt, der die Lohnsteuer betrifft. "Da aber nicht damit zu rechnen ist, dass dieser Punkt 100.000 Euro überschreitet, fällt die gerichtliche Zuständigkeit weg", sagte Sanin. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung zu dem Urteil ab.

Frühere Verurteilung wegen Untreue

Es war nicht der erste Prozess für die Sportfunktionäre. So war einer der Männer im Vorjahr vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen, der Staatsanwalt hatte bereits zuvor die Anklage wegen Amtsmissbrauchs zurückgezogen.

Im Jänner wurden die beiden Männer schließlich wegen Untreue zu zehn Monaten bedingt verurteilt: Sie hatten Vereinsgeld für private Zwecke verwendet, vor Gericht aber angegeben, sie hätten lediglich Aufwandsentschädigungen verrechnet.


VIDEO - Roger Schmidt über Baumgartlinger und Özcan:

Kommentare