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SC Austria gewinnt nächsten Ausschluss-Prozess

Urteil erklärt Vorgehen des Wiener Verbandes gegen Ex-Klub von Jukic für rechtswidrig.

SC Austria gewinnt nächsten Ausschluss-Prozess

Nächste Episode aus den Prozess-Schlachten in Österreichs Schwimm-Sport:

Der SC Austria Wien gewinnt erstinstanzlich den Strafrechtsprozess gegen den Wiener Landesschwimmverband (WLSV): Der Ausschluss des Klubs ist rechtswidrig.

Der WLSV hat die Mitgliedschaft des Ex-Vereins von Dinko Jukic aufgrund von angeblich fehlenden Beiträgen „erlöschen“ lassen.

„Diese Begründung hat das Gericht für nicht zulässig erklärt“, so Austria-Anwalt Thomas Krankl, der nun eine Schadensersatzklage in Betracht zieht.

"Der Klub musste seit dem Ausschluss Trainingsflächen anmieten."

WLSV noch unentschlossen

Auf WLSV-Seiten besteht freilich die Option, die zweite Instanz anzurufen. „Wie wir weitermachen wollen, werde ich gemeinsam mit dem Vorstand besprechen“, will Präsident Gregor Almassy nicht vorgreifen.

Er merkt jedenfalls an, dass im Urteil sehr wohl von „Verfehlungen“ des Klägers die Rede sei, jedoch eine mildere Strafe angebracht gewesen wäre. Die Prozesskosten von mehreren Tausend Euro gehen zulasten des Beklagten.

Nicht der erste bekämpfte Ausschluss

Es war nicht das erste Mal, dass der SC Autria erfolgreich gegen einen Ausschluss prozessierte. Anfang 2013 war er bereits vom nationalen Verband, dem OSV, ausgeschlossen worden. Auch damals war dem Klub kein „rechtliches Gehör“ geschenkt worden.

Das letztinstanzliche Urteil führte jedoch zu keiner Wiederaufnahme des Vereins, weil der SC Austria dafür laut OSV-Statuten ein Landesverbands-Mitglied sein muss.

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