Dynamo Dresden ist für den Wurf eines Bullenkopfs beim Pokal-Spiel gegen RB Leipzig vom DFB bestraft worden.
Der Klub muss eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro zahlen und ein Liga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das entscheidet das Sportgericht des DFB am Montag.
Die Dresdner waren im Juli schon einmal zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Diese Bewährung wurde nun aufgehoben.
Dynamo kann jetzt binnen einer Woche eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegen dieses Urteil einlegen.
Der makabre Vorfall ereignete sich Ende August, als Dynamo Leipzig in der ersten Runde des DFB-Pokals aus dem Bewerb warf.