news

Hoeneß wird am 29. Februar vorzeitig entlassen

Der Antrag auf eine sogenannte Halbstrafe wird bewilligt.

Hoeneß wird am 29. Februar vorzeitig entlassen

Ex-Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß wird vorzeitig aus der Haft entlassen.

Wie das Landesgericht Augsburg am Montag bestätigt, wird die restliche Strafe zum 29. Februar 2016 ausgesetzt. "Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt", erläutert das Gericht.

Der 64-Jährige wurde am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, am 2. Juni 2014 trat er die Haftstrafe im Gefängnis von Landsberg am Lech an.

Nach den ersten Monaten im geschlossenen Vollzug ist Hoeneß seit Anfang des Vorjahres Freigänger und muss damit nur noch zum Schlafen hinter Gitter. Tagsüber arbeitet der 64-Jährige in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München, an Wochenenden darf er bei seiner Familie sein.

Die Entscheidung zur vorzeitigen Haftentlassung war erwartet worden. Nachdem der Anwalt des Fußballmanagers bereits im November mitgeteilt hatte, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt habe, wurde ab Mitte Jänner mit einem Beschluss gerechnet.

Die Bedingungen

Nach dem Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden.

Bedingung ist, dass der Verurteilte Ersttäter ist und die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Dies sah das Gericht nun als gegeben an.

Kommentare