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Provisorische Spielberechtigung für Onisiwo

FIFA erteilt die provisorische Spielberechtigung für Mainz-Legionär Karim Onisiwo:

Provisorische Spielberechtigung für Onisiwo

Gute Nachricht für Karim Onisiwo und Mainz 05. Die FIFA erteilt die provisorische Spielberechtigung für den ÖFB-Legionär.

"Die FIFA ist damit dem vorliegenden Urteil des Arbeitsgerichts gefolgt", betont Rudolf Novotny, Geschäftsführer der Vereinigung der Fußballer (VdF). "Diese Entscheidung ist aber auch ein neuerliches Signal dafür, dass im rechtlichen Bereich Handlungsbedarf besteht."

Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht hatte Onisiwos Vertrag mit Mattersburg per 30.6.2015 für ungültig erklärt.

Ausstiegsklausel als Streitpunkt

Der Bundesliga-Aufsteiger hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und über den Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) bisher die Freigabe für den Offensivspieler verweigert. Aus diesem Grund schaltete sein nunmehriger Klub Mainz die FIFA ein.

Laut Novotny entzündete sich der Streit zwischen Mattersburg und Onisiwo an einer Ausstiegsklausel. Demnach wurde vereinbart, dass der Offensivspieler den Verein im Sommer 2015 für eine festgeschriebene Ablöse von 500.000 Euro verlassen hätte können. Als ein englischer Zweitligist bereit war, diese Summe zu zahlen, legte sich Mattersburg quer und bestritt die Gültigkeit der Klausel, woraufhin Onisiwo Klage einreichte und - schließlich erfolgreich - die Auflösung des Vertrags per 30. Juni 2015 forderte.

In dieser Saison kam der Wiener in 18 Bundesliga-Partien für Mattersburg zum Einsatz und brachte es auf zwei Tore und sieben Assists. Die Zahlungen, die Onisiwo seit dem 30. Juni des Vorjahres vom SVM erhielt, überwies der 23-Jährige laut Novotny immer postwendend zurück. Nach dem Gerichtsurteil wechselte er im Winter zu Mainz.

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