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"Wisio sportlich und arbeitsrechtlich 'erledigt'"

Der Anwalt von St. Pölten und Daxbacher holt zum wortgewaltigen Gegenschlag aus.

Neuer Zündstoff in der Causa Tomasz Wisio vs. SKN St. Pölten.

Nach der Berichterstattung über "schikanöse Behandlung" von Wisio im Training holt Vereinsanwalt Dr. Anton Hintermeier in einer schriftlichen Stellungnahme zum Rundumschlag aus - vor allem gegen die Gewerkschaft VdF.

"Bei realistischer Betrachtung ist Tomasz Wisio nun sportlich und arbeitsrechtlich 'erledigt', zur Strecke gebracht von einer publicitysüchtigen Gewerkschaft oder sonstigen Beratern", heißt es in dem Schreiben.

"Er ist ein bedauernswertes 'Bauernopfer' zur Durchsetzung fremder Interessen", heißt es weiter über den "treuen und verdienten Spieler des SKN St. Pölten".

Das Beispiel Schweinsteiger

Wisio hat genau wie Daniel Beichler die Degradierung in die zweite Mannschaft der Niederösterreicher nicht akzeptiert und will seine Zugehörigkeit zum Profikader gerichtlich erwirken.

Laut Hintermeier habe die sportliche Leitung schon vor Wochen einstimmig entschieden, dass "diese beiden Spieler nicht über die körperlichen und technischen Fähigkeiten für die oberste österreichische Liga verfügen und daher die Regionalligamannschaft (dritte Liga mit professionellen Trainern) verstärken sollen".

Das Vergleichsangebot des SKN wurde von den Spielern abgelehnt, auch alle anderen Schlichtungsversuche scheiterten.

Den Ausschluss vom Training der ersten Mannschaft hält Hintermeier für gerechtfertigt und argumentiert mit einem weiteren aktuellen Beispiel: "Dass ein derartiger Eingriff in die Privatautonomie eines Arbeitgebers international durchaus üblich ist, hat in allerletzter Zeit der Startrainer Jose Mourinho bei Manchester United gezeigt, der keinen Geringeren als den deutschen Nationalspieler Bastian Schweinsteiger aus dem Kader und der Kabine der ersten Mannschaft verbannt hat."

Das Beispiel Philharmoniker

"Würde man der Meinung der Gewerkschaft folgen, so könnte bald ein Geiger, gerichtlich erzwungen, mit den Wiener Philharmonikern proben dürfen, wenn er sich dafür selbst für geeignet hält."

Letzteres ist tendenziell ein etwas gewagtes Argument, schließlich könnte dies der Geiger tatsächlich versuchen, wenn er über ein gültiges Arbeitsübereinkommen mit den Philharmonikern verfügen sollte.

Hintermeier legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass der Rechtsstandpunkt des SKN St. Pölten und seiner sportlichen Leitung "keinesfalls unseriös oder unehrenhaft" sei und "für einen Durchschnittsbürger sicher nachvollziehbar, weshalb die öffentliche Hetze gegen den Verein, der nach dem erfreulichen Aufstieg ja alle (die besten) Kräfte sammeln muss, um den Klassenerhalt zu schaffen, vollkommen unangebracht ist."

Daxbachers Reputation gefährdet?

Auch im Namen seines Mandanten Karl Daxbacher nimmt Hinterberger deutlich Stellung. Die Reputation und das berufliche Fortkommen des SKN-Trainers sei "durch die bewusste öffentliche Verbreitung falscher Tatsachen" gefährdet:

"Hier besteht der dringende Verdacht der Kreditschädigung. Selbstverständlich kann man Herrn Daxbacher nicht vorwerfen, dass er es durch sein Training bewusst darauf anlegt, bei Spielern eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung herbeizuführen, wie das gegenüber Medien behauptet wurde."

Der Anwalt sei daher von Daxbacher beauftragt worden, "alle denkbaren strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Schritte" gegen den Anwalt Wisios zu prüfen.

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