news

19 von 20 Vereinen reichten Lizenzanträge ein

Lizenzierungsverfahren in nächster Runde. Wie geht's weiter? Was muss man wissen?

19 von 20 Vereinen reichten Lizenzanträge ein

Im Zuge des Lizenzierungsverfahrens 2016/17 haben 19 der 20 Bundesliga-Vereinen ihre Lizenzanträge fristgerecht bis 15. März 2016 eingereicht. Die Ausnahme ist Zwangsabsteiger SV Austria Salzburg.

Die erste Phase wird damit abgeschlossen, dass im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist 21. März 2016 eingefordert werden.

Die Überprüfung findet in den folgenden Wochen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und den unabhängigen Senat 5 statt.

Noch keine Angaben können aufgrund einer Vereinbarung zwischen der österreichischen Bundesliga und dem ÖFB bzw. dessen Landesverbänden und deren Klubs aus Gründen der Vertraulichkeit und im Sinne des sportlichen Wettbewerbs zu diesem Zeitpunkt über Bewerber aus den Regionalligen gemacht werden.

Weitere Termine zum Lizenzierungsverfahren 2016/17:

Bis 30. April 2016: Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz), 10 Tage Protestfrist

10. Mai 2016: Ende der Protestfrist (bei Senat 5-Beschluss 30.04.)

Bis 15. Mai 2016: Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz)

Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht
Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Beschluss)

Bis 31. Mai 2016: Entscheidung des Ständigen Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:

Stadion bei Lizenzerteilung

Jeder Klub muss ab der Lizenzierung zur Saison 2016/17 über ein Heimstadion (max. 20 km vom Vereinssitz entfernt) verfügen, dass für sämtliche Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse uneingeschränkt zugelassen ist.

Der Erhalt einer Lizenz über ein (uneingeschränkt zugelassenes) Ausweichstadion ist nur mehr für Aufsteiger in die Sky Go Erste Liga bzw. in die tipico Bundesliga für maximal eine Saison möglich. Darüber hinaus muss bei fehlender Rasenheizung in der tipico Bundesliga ein Ausweichstadion genannt werden, in dem von 15.11. bis inkl. 15.03. gespielt werden muss.

Des Weiteren darf ein Stadion von maximal zwei Klubs je Spielklasse genutzt werden. Um die Rasenqualität gewährleisten zu können, darf ein Stadion mit Naturrasen insgesamt jedoch höchstens drei Klubs (statt wie bisher vier) beherbergen.

Strafregisterauszug

Im Sinne der Wettbewerbsintegrität müssen ab der Lizenzierung für 2016/17 vertretungsbefugte Personen sowie der Manager und Finanzverantwortliche eines Klubs mittels Strafregisterauszug nachweisen, dass insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung nach dem Finanzstrafgesetz bzw. wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen vorliegt. 

Wichtige Fragen zur Lizenzierung:

Worin liegt das wesentliche Ziel der Lizenzierung?

Primäres Ziel der Österreichischen Fußball-Bundesliga ist die sogenannte „Wettbewerbskontinuität“, das heißt die Meisterschaft mit jener Anzahl der Klubs zu beenden, mit der diese begonnen worden ist. Hier geht es vor allem darum, den Stakeholdern (Fans, TV-Partner, Sponsoren, etc.) in geplanter Weise das Produkt „Österreichische Fußball-Bundesliga“ anzubieten. Dies ist den letzten 13 Saisonen gelungen, mehr als 4.680 Meisterschaftsspiele konnten planmäßig durchgeführt werden. Um dieses Ziel zu gewährleisten konnte jedoch in Vergangenheit nicht jedem Antragssteller eine Lizenz erteilt werden.

Ablauf des Lizenzierungsverfahrens:

Die vom Klub eingereichten Unterlagen werden von der Lizenzadministration (d.s. der Lizenz-Manager und die Kriterien-Experten) nach dem Vieraugenprinzip und auf Basis der bestehenden Bestimmungen geprüft, wonach an das Entscheidungsgremium erster Instanz (Senat 5) Bericht erstattet wird. Hinsichtlich der finanziellen Kriterien gibt  der vom Klub beauftragte Wirtschaftsprüfer seinen Bericht und sein Urteil über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Fortbestandsprognose des Klubs ab. Danach werden die Unterlagen und Prüfberichte von der Lizenzadministration der Bundesliga (inkl. Finanzexperten der KPMG) analysiert und dem Senat 5 berichtet, der Senat 5 trifft in Folge auf Basis der geltenden Bestimmungen die Entscheidungen.

Ablauf der weiteren Instanzen:

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, sondern entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts.

Risiken trotz positiver Lizenzierung:

Das Verfahren ist keine Fortbestandsgarantie, sondern immer nur so gut, wie es von allen Beteiligten gelebt wird. Die Kontrollmechanismen des Lizenzgebers sollen das wirtschaftliche Handeln der Klubs einerseits unterstützen, aber auch möglichst frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen. Ein strenges Zulassungsverfahren kann dadurch viele Probleme vermeiden, doch ab dem Zeitpunkt der Lizenzerteilung ist der Klub „am Steuer“. Insbesondere daher ist das Lizenzverfahren kein Ersatz für ein verantwortungsvolles Klubmanagement.

Kommentare