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Verleumdungsklage gegen Mayer
Walter Mayer muss sich wegen Verleumdung im Verleumdungsprozess von Mikhail Botwinow ab 16. Mai vor dem Landesgericht Leoben verantworten.
Der frühere ÖSV-Trainer Walter Mayer muss sich ab 16. Mai wegen Verleumdung vor dem Landesgericht Leoben verantworten müssen.
Der wegen Verstößen gegen das Anti-Doping- und Arzneimittel-Gesetz rechtskräftig verurteilte 56-Jährige soll im Verleumdungs-Prozess seines Ex-Schützlings Mikhail Botwinow eine Falschaussage gemacht haben.
Der gebürtige Russe hatte bei der Befragung im Fall Mayer zu mutmaßlichen Blutabnahmen gelogen und wurde im September 2011 für schuldig befunden.