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Bedingte Strafe für Botwinow

Ex-Langläufer Michail Botwinow wurde wegen Falsch-Aussage im Dopingfall Mayer zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt.

Bedingte Strafe für Botwinow
Michail Botwinow wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Langlauf-Profi soll bei den Doping-Ermittlungen im Fall Walter Mayer gelogen haben. Botwinow erklärte sich am ersten Verhandlungstag am 7. September 2011 für nicht schuldig. Da Zeugin Stefanie Graf-Zitny neuerlich nicht vor Gericht erschien, fällte nun Richter Gollner ein Urteil. Dabei schenkte er der Aussage von Humanplasma-Geschäftsführer Meixner glauben.