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Walter Mayer wird schuldig gesprochen

Walter Mayer wird schuldig gesprochen

Der ehemalige ÖSV-Betreuer und sogenannte Vater des österreichischen Langlaufwunders, Walter Mayer, ist am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht als "Dopingsünder" schuldig erkannt worden.

Richterin Katharina Lewy verhängte über den 54-Jährigen wegen zahlreicher Verstöße nach dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz 15 Monate.

Zwölf Monate erlassen

Nur ein Teil der Strafe, nämlich zwölf Monate, wurde Mayer, der sich bis zum Schluss der Verhandlung nicht geständig verantwortet hatte, unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen.

Für Mayer heißt das, dass er - sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen - im Gefängnis "nachsitzen" muss:

Zwar wird ihm die in der U-Haft verbrachte Zeit auf den unbedingten Strafteil angerechnet.

Mayer hat sich jedoch lediglich vom 22. März bis zum 30. April 2009 in U-Haft befunden, so dass noch knapp sieben Wochen offen sind, die zu verbüßen wären, sollte der nicht rechtskräftige richterliche Spruch in der Instanz bestätigt werden.

Begründung des Urteils

Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hat Walter Mayer zwischen Dezember 2005 und Anfang 2009 zum Zwecke des Dopings im Sport Wachstumshormone, anabole Steroide, EPO und mindestens 20 Packungen Dynepo in einer Menge, die geeignet war, eine Gesundheitsgefährdung zu bewirken, erworben.

Die Mittel habe er "an nicht mehr feststellbare Sportler weitergegeben", wie Richterin Katharina Lewy in der Urteilsbegründung ausführte.

Handel mit Präparaten

Darüber hinaus soll Mayer einer Langläuferin, die partout noch Senioren-Weltmeisterin werden wollte, einen Trainings- und Dopingplan erstellt, diesen bis zum Februar 2009 - und damit noch Monate nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes - überwacht und dem Ehemann der passionierten Hobby-Sportlerin die nötigen illegalen Präparate verkauft haben.

Die Verteidigung des 54-Jährigen legte gegen das Urteil, das Mayer in einer ersten Reaktion als "Show-Urteil, das aus einem Show-Prozess entstanden ist" bezeichnete, umgehend Rechtsmittel ein.

Erste Stellungnahme

"Es ist lustig. Scheinbar dopt ganz Österreich, und nur ich werde bestraft", bemerkte der Ex-ÖSV-Betreuer gegenüber den anwesenden Journalisten.

Er sah sich als Opfer einer "Verschwörung". Es sei ein "vorprogrammiertes Urteil" gesprochen worden, dazu habe man sich einer jungen Richterin bedient, "die gut gespielt hat in einem klasse Show-Prozess".

Mitangeklagte verurteilt

Schuldig gesprochen wurden auch die drei Mitangeklagten, die im Unterschied zu Mayer mit Bewährungsstrafen davonkamen:

Der Dachdecker und Bodybuilder Karl Heinz R., der zugegeben hatte, Mayer regelmäßig mit Doping-Präparaten versorgt zu haben, erhielt 18 Monate bedingt.

Der Apotheker, von dem R. die Mittel bezogen hatte, erhielt ebenso sieben Monate bedingt wie die Altenpflegerin, die in die "Versorgung" der Senioren-Weltmeisterin verwickelt war. Der Apotheker erbat Bedenkezeit, die Urteile der weiteren zwei Mitangeklagten sind bereits rechtskräftig.