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Die Tour hat ihren ersten Doping-Sünder

Die Tour hat ihren ersten Doping-Sünder

Die 98. Tour de France hat ihren ersten positiven Befund nach einem Dopingtest.

Der Russe Alexandr Kolobnev, einer der Spitzenfahrer des russischen Rennstalls Katjuscha, ist während der ersten Woche der Frankreich-Rundfahrt positiv auf das Präparat Hydrochlorothiazid (HCT) getestet worden.

Der Nachweis dieser Substanz sieht aber keine automatische Suspendierung vor. Der Fall und widersprüchliche Meldungen sorgten zunächst für Verwirrung.

Mittel nicht auf Doping-Liste

Der Fahrer sei gesperrt und von der Tour suspendiert worden, obwohl das harntreibende Mittel nicht auf der UCI-Dopingliste steht, meldete am Montag der "L'Equipe"-Online-Dienst.

Ein ähnliches Präparat, das oft zur Verschleierung von Dopingmitteln verwendet wird, hatte 2010 zu einer Zweijahressperre des belgischen Bahnfahrers Iljo Keisse geführt.

"Dieses Mittel sieht keine automatische Suspendierung vor. Wir hoffen, dass sein Team die entsprechenden Schritte einleitet", sagte UCI-Sprecher Enrico Carpani.

Team reagiert mit Verzögerung

Ein Katjuscha-Sprecher teilte auf Anfrage zunächst mit, dass die Mannschafts-Leitung noch keine Entscheidung getroffen habe, ob der 30-Jährige weiterfährt.

Der Vize-Weltmeister von 2007 und 2009 sowie Vorjahrs-Zweite des Klassikers Lüttich-Bastogne-Lüttich lag nach der 9. Etappe auf dem 69. Gesamtrang.

Am späten Abend teilte Teamsprecher Sergej Utschakow dann mit, Kolobnev sei suspendiert worden und müsse nach Abschluss des Falles aufgrund der internen Team-Regeln wegen des verursachten Image-Schadens eine Pönale zahlen.

Hoffnung für den Russen

Kolobnev kann die Öffnung der B-Probe beantragen. Die A-Probe wurde von dem renommierten Pariser Labor in Chatenay-Malabry ausgewertet.

Laut UCI-Regularien kann der Fahrer mit einer Verwarnung davonkommen, wenn er erklärt, wie das als "spezifische Substanz" deklarierte Mittel in seinen Körper gelangte.

Keisse hatte vor drei Jahren den belgischen Verband überzeugt und zunächst eine Sperre vermieden. Damals legte jedoch die UCI Einspruch ein und der Internationale Sportgerichtshof sperrte den Bahnradfahrer.