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Armstrong-Klage wird abgewiesen
Lance Armstrong ist mit einer Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Doping-Ermittlungen gegen ihn vor einem texanischen Gericht abgeblitzt.
Lance Armstrong muss einen öffentlichen Doping-Prozess fürchten.
Der siebenfache Tour-de-France-Sieger hatte in seiner Heimatstadt Austin (Texas) gegen die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen der Anti-Doping-Agentur USADA geklagt. Diese Klage wurde nun abgewiesen.
Armstrong kann sich nun entscheiden, ob er eine Schiedsgericht-Verhandlung will oder ob er eine lebenslange Sperre durch die USASA akzeptiert. In letzterem Falle würden ihm auch einige Tour-Siege nachträglich abgesprochen.