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Das neue Sportfördergesetz ist durch

Das neue Sportfördergesetz ist durch

Die österreichische Sportförderung wird einer grundlegenden Reform unterzogen.

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat ein neues Bundessportförderungsgesetz beschlossen, mit dem die jährlich zur Verfügung stehenden 80 Millionen Euro neu verteilt werden.

Eckpfeiler des neuen Systems sind ein duales Fördermodell, ein Leistungsprinzip (Ranking der Verbände bestimmt Höhe der Unterstützung), eine Zentralisierung der Vergabe durch einen Bundes-Sportförderfonds und Transparenz mittels Förderdatenbank.

"Nachhaltig und leistungsbezogen"

"Das neue Fördergesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Bundessportförderung. Wir kommen weg von der überholten Gießkanne und fördern jetzt nachhaltig und leistungsbezogen", erklärte Sportminister Norbert Darabos.

Auch die Bundessportorganisation, die Dachorganisation der Verbände, zeigte sich zufrieden.

"Das Gesetz ist eine begrüßenswerte Einigung, die die Interessen des organisierten Sports widerspiegelt und eine Rechts- und Planungssicherheit für die österreichischen Sportverbände bringt", sagte BSO-Präsident Peter Wittmann.

Duale Struktur

Das neue Gesetz sieht eine Trennung in eine auf vier Jahre fixierte Grundförderung und eine Projektförderung vor, die jährlich festgelegt wird.

Die Verteilung der Mittel beträgt ca. je die Hälfte. Die Grundförderung dient den Verbänden zur Abdeckung der Fixkosten und längerfristigen Planungssicherheit.

Gesamt erfolgt eine Aufteilung der Mittel in 50 Prozent für den Spitzensport (aktuell rund 40 Mio. Euro), 45 Prozent für den Breitensport (ca. 36 Mio.) und 5 Prozent (ca. 4 Mio.) an Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung wie das Österreichische Olympische Comitee (ÖOC/40 Prozent), die BSO (25 Prozent), sowie Organisationen für Sportler mit körperlicher oder mentaler Beeinträchtigung.

Fünf Millionen mehr

Die Spitzensportförderung wird um 5 Mio. Euro auf 31 Mio. Euro pro Jahr für 60 Fachverbände erhöht. Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) ist darin nicht inkludiert und hat insofern eine historisch aus dem Toto stammende Ausnahmestellung, als der ÖFB - so wie auch bei der Breitensportförderung - eine fixe Quote erhält.

Der Fußballbund bekommt 12,5 Prozent der Spitzensportförderung (derzeit rund 5 Mio. Euro) und 20 Prozent der Breitensportförderung (ca. 7,2 Mio.).

Eine besondere Regelung gibt es auch für die alpinen Vereine (Alpenverein, Naturfreunde, Touristenclub Austria), für die 5 Prozent der jährlichen Grundförderung reserviert sind.

Definierte Kriterien

Die Vergabe der Finanzmittel ist an fixe Leistungskriterien gebunden. Darunter fallen Verbands-Struktur und -Arbeit, Nachwuchsarbeit, nationale und internationale Bedeutung der Sportart und internationale Erfolge.

Danach wird eine Punkte-Rangliste erstellt, je höher das Ranking desto höher die Förderung.

"Mit dem neuen Bundes-Sportfördergesetz haben wir den entscheidenden Schritt gemacht. Künftig gilt: Wer professionelle Arbeit abliefert und besondere Erfolge erreicht, wird auch besonders gefördert", betonte Darabos.

Transparenz durch Förderdatenbank

Vergeben werden die Mittel in Zukunft zentral mittels Bundes-Sportförderungsfonds, der von der Bundes-Sportkonferenz geführt wird.

Diese besteht aus elf Mitgliedern, drei werden durch das Ministerium, acht durch die BSO für jeweils fünf Jahre bestellt.

Das Gesetz sieht auch eine Förderdatenbank vor, die für Transparenz bei der Sportförderung sorgen soll.