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Anti-Doping-Gesetz verschärft

Ab 2015 werden Doping-Sperren von zwei auf vier Jahre ausgeweitet. Zudem wird künftig auch der sportliche Umgang mit Sündern strafbar.

Anti-Doping-Gesetz verschärft
Eine Novelle zum Anti-Doping-Gesetz geht in Begutachtung. Ab 2015 sollen die Vorgaben der WADA, welche eine Ausdehnung der Standard-Sperren bei schweren Vergehen von zwei auf vier Jahre vorsehen, umgesetzt werden. Zudem kündigt Sportminister Gerald Klug an, dass künftig bereits der sportliche Umgang für Athleten mit verurteilten Trainern, Betreuern oder Funktionären unter Strafe steht. Mit der Komplizenschaft (Anleitung, Verschleierung und aktive Mithilfe) wird ein neuer Tatbestand geschaffen.