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Skurrilitäten auf der Zeugenbank

Skurrilitäten auf der Zeugenbank

Die Darbietung des Österreichischen Schwimm-Verbandes (OSV) in den diversen Gerichtsprozessen, von denen er noch keinen für sich entscheiden konnte, ist weiterhin alles andere als ein Ruhmesblatt.

Wer am Freitag der Verhandlung im Schadenersatzverfahren zwischen dem unrechtmäßig ausgeschlossenen Salzburger Klub Delphin und dem OSV beiwohnte, der rieb sich bei manchen Aussagen der ehemaligen Verbands-Granden verwundert die Ohren.

Letzten Endes schloss Richterin Sabine Längle, die bereits den ÖOC-Skandal leitete, die Beweisaufnahme und wird in den nächsten Wochen oder Monaten darüber urteilen, ob dem Klub die eingeklagten 125.000 Euro aus einem entgangenen Sponsoring zustehen oder nicht.

Große Erinnerungslücken

Entgegen der Erwartungen erschienen mit Ex-Präsident Paul Schauer, Ex-Finanzreferent Walter Benesch und dem Schriftführer des neuen Salzburger Landesverbandes Kurt Kozak alle drei geladenen Zeugen, von denen sich die Richterin in erster Linie erhoffte, sich ein Bild über Sponsoring im österreichischen Schwimm-Sport zu machen.

Die Antworten, die sie zu hören bekam, sorgten jedoch für das eine oder andere Stirnrunzeln. Wie etwa als Benesch, der von 1994 bis Ende 2013 für die OSV-Finanzen zuständig und jahrelang auch Geschäftsführer der ominösen Pool GmbH war, plötzlich nicht mehr wusste, wie hoch denn die Sponsoren-Einkünfte des Verbandes gewesen sind. Damit nicht genug, belehrte er das Gericht auch noch, dass dies gar nicht Gegenstand des Verfahrens sei.

Die Richterin wird sich dabei wohl ihren Teil gedacht haben. Wahrscheinlich auch, als Benesch angab, den Klub Delphin vor dessen Ausschluss Ende 2011 nicht gekannt zu haben. Nur Minuten später wurde belegt, dass der OSV 2006 genau jenem Klub eine Sonderförderung von 30.000 Euro „wegen besonderer sportlicher Leistungen“ über den Landesverband Salzburg hat zukommen lassen.

Nicht widerspruchsfrei waren auch Beneschs Aussagen zum Ausschluss des Landesverbandes selbst. „Im Wesentlichen haben wir nicht über die Konsequenzen eines Ausschlusses nachgedacht“, gab der Bau-Ingenieur tatsächlich zu Protokoll.

Er selbst habe diesen mit einem Besuch samt Fotos eines vermeintlich nicht regelkonform ausgetragenen Kinder-Wettkampfes im November 2011 auf alle Fälle entscheidend vorangetrieben. Als nachgehakt wurde, weshalb dann auch zwei Salzburger Vereine gesperrt wurden, die gar nicht daran teilgenommen hatten, wollte Benesch plötzlich bei „mindestens fünf derartigen Veranstaltungen“ dabei gewesen sein.

Schauer schlägt Warnungen in den Wind

Obwohl Schauer schon länger als Benesch nicht mehr im OSV tätig ist, konnte sich der 68-Jährige noch viel besser an die Sponsor-Einnahmen erinnern. Demnach habe der OSV am Ende seiner Ära von der Firma Ströck 250.000 Euro pro Jahr erhalten. Und im Gegensatz zu Benesch war Schauer sehr wohl bekannt gewesen, dass der Salzburger Landesverband bei einem Ausschluss um die Fördergelder umfallen würde.

Der Ex-Präsident hatte von auftauchenden Problemen mit dem LSV gesprochen, als es 2011 zu einer „ungewöhnlichen Häufung bei der Anmeldung von Leistungsschwimmern“ gekommen war, was wiederum in den investigativen Fotografen-Einsatz von Benesch mündete.

Der Hauptgrund, warum letztlich alle Instanzen bis zum OGH den Ausschluss der Salzburger von vorneherein für gesetzeswidrig erklärten, war, dass der OSV dem LSV nicht die im Vereinsrecht festgeschriebene Möglichkeit zur Stellungnahme einräumte. In der aktuellen Verhandlung fühlte sich nun der OSV-Anwalt bemüßigt, den im Zeugenstand befindlichen Schauer zu fragen, ob der LSV Salzburg und die Vereine auch ausgeschlossen worden wären, selbst wenn man diese angehört hätte.

Eine Frage, bei der Richterin Längle warnend einschritt und Schauer erklärte, dass man es gerade in den Gerichtsräumlichkeiten nicht gerne höre, wenn man jemanden a priori verurteilt. Schließlich gehe es hierbei um ein rechtsstaatliches Grundprinzip, sich die Argumente beider Seiten anzuhören. Schauer ließ sich davon jedoch nicht beirren und gab an, dass man den LSV sowieso ausgeschlossen hätte. „Dafür haben wir ja drei hochrangige Juristen im Verbandsgericht sitzen“, schoss er zu allem Überfluss hinterher. Hochrangige Juristen, die jedoch derartige Grundrechte nicht berücksichtigten.

Griff nach dem letzten Strohhalm

Während der OSV im ersten von weiteren Schadenersatz-Prozessen alles andere als eine gute Figur machte, gibt es im Rechtsstreit mit dem SC Austria Wien Neuigkeiten.

Obwohl auch die zweite Instanz den Ausschluss des Ex-Klubs von Dinko Jukic für nichtig erklärte und eine ordentliche Revision beim OGH aufgrund des geringen Streitwerts (5.000 bis 30.000 Euro) nicht möglich ist, streben die Verbandsjuristen nun eine sogenannte Zulassungsrevision an.

Dabei wird dem Oberlandesgericht eine Revisionsschrift vorgelegt. Diese zweite Instanz entscheidet infolge, ob die Sache letztlich vom OGH behandelt werden muss. „Die Zeichen deuten jedoch nicht darauf hin“, glaubt Thomas Krankl, Anwalt des SC Austria.

Alleine der Versuch der Zulassungsrevision dürfte weitere 2.000 Euro kosten. Vielleicht sieht das der OSV jedoch als Notwendigkeit, um den SC Austria nicht zum am Samstag in Wels stattfindenden Verbandstag einladen zu müssen.

 

Reinhold Pühringer