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OSV fordert von Jukic Statement und Geld

OSV fordert von Jukic Statement und Geld

Der Konflikt zwischen Österreichs Schwimm-Star Dinko Jukic und dem Österreichischen Schwimmverband (OSV) geht in die nächste Runde.

Der Anwalt von Jukic, Dr. Thomas Krankl, erhielt am 16. April zwei E-Mails des OSV.

Einerseits wird Jukic darin aufgefordert, zu seinem Start Mitte März in Trnava für den vom OSV ausgeschlossenen SC Austria Wien Stellung zu nehmen.

Andererseits möchte der OSV die ihr von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Rechnung gestellten Kosten der Doping-Causa Jukic in Höhe von 18.790,04 Euro vom Sportler einfordern.

Sechs Monate Sperre angedacht?

Gegen Jukic, der derzeit noch zu Trainingszwecken in den USA weilt, soll laut einer Mitteilung seines Anwalts ein Verfahren gemäß Paragraph 17 der Wettkampfbestimmungen eingeleitet werden.

Krankl erwähnt in dem Schreiben, "dass der Schwimmwart des OSV grundsätzlich Erwägungen dahin gehend anstellt, dass mein Klient für sechs Monate gesperrt wird".

Nicht um Startgenehmigung angesucht

Generalsekretär Thomas Gangel bestätigt, dass Jukic vorgeladen wurde, allerdings nicht angedrohte Konsequenzen.

"Von einer Sperre ist überhaupt noch nicht die Rede. Es geht einmal nur um eine Stellungnahme", sagte der langjährige OSV-Funktionär Mittwochnachmittag. Durch seine Einstweilige Verfügung habe Jukic ein Startrecht erhalten, den Start könne man Jukic nicht verweigern, "soferne er vor jedem Wettkampf um eine Startgenehmigung ansucht".

Daher habe man Jukic kontaktiert, weil er das eben nicht gemacht hat. Jukic soll bis zum 30. April im OSV dazu Stellung nehmen.

Um das liebe Geld

Die Forderung des OSV auf Bezahlung der fast 19.000 Euro bestätigte Gangel vollinhaltlich. Allerdings widerspricht er Jukic-Anwalt Krankl, der den OSV im Unrecht sieht.

Krankl: "...fordert nunmehr der OSV trotz des Doping-Freispruches meines Klienten die Kosten ..., die die Anti-Doping-Agentur Austria vom OSV eingefordert hat, von meinem Klienten."

Gangel sieht sich im Beschluss der Rechtskommission der NADA vom 24. Oktober 2011 allerdings sehr wohl im Recht.

"Vermögensnachteile geltend machen"

Gangel beruft sich auf den letzten Absatz dieses Beschlusses:

"Dem Österreichischen Schwimmverband (OSV) bzw. der NADA Austria bleibt es jedoch unbenommen, die diesen aus dem jedoch (mangels Verschulden nicht mit einer Sperre zu ahndenden) Verstoß der Beschuldigten gegen die Anti-Dopingbestimmungen jeweils tatsächlich entstandenen Vermögensnachteile gegenüber dem Beschuldigten noch gesondert geltend zu machen."

Und genau das habe man nun auch gemacht, sagte Gangel.