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OSV geht im Fall Jukic in Berufung

OSV geht im Fall Jukic in Berufung

Der österreichische Schwimmverband (OSV) geht im Gerichtsstreit mit Dinko Jukic doch in Berufung.

Der 24-Jährige hatte mit seiner Klage gegen die vergangenes Jahr auferlegte zwölfmonatige Sperre (davon zehn Monate unbedingt) am 13. März in erster Instanz recht bekommen.

Nun geht die "Causa" in die Verlängerung. Aber auch im Fall von acht im Vorjahr vom OSV ausgeschlossenen Salzburger Vereinen hat sich Entscheidendes getan.

Klare Rechtslage

In einem Muster-Prozess wurde am Dienstag am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zugunsten von "Schwimmteam Delfin" ohne Beweisaufnahme mündlich durch die Richterin entschieden, dass wegen der eindeutig klaren Rechtslage der Klage stattgegeben wird.

Da es ein Musterprozess ist, greift dieses Urteil auf die anderen sieben vom OSV ausgeschlossenen Vereine über.

Der OSV hat Berufung angemeldet, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Klarer Fall

Der mit diesem Fall betraute Salzburger Anwalt Andreas Schöppl sieht sich schon allein durch die Form der Urteilsverkündung in seiner Rechtsmeinung stark bestätigt und sieht für den OSV keine Chance, mit der Berufung durchzukommen.

"Es ist äußerst selten, dass ein Urteil ohne Beweisaufnahme gleich mündlich verkündet wird", sagte Schöppl.

"Das zeigt, dass es vom OSV eklatante Rechtsverletzungen gegeben hat."

Ähnliche Sachlage

Die Rechtsverletzung läge primär darin, dass den Vereinen keine Chance zur Stellungnahme eingeräumt worden sei.

Schöppl: "In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit, sich rechtfertigen zu können." Ähnlich sei die Sachlage im Fall des ausgeschlossenen Salzburger Landesverbandes, für den vom OSV ein Nachfolgeverband eingesetzt wurde.

Diesen Gerichtsfall vertritt Anwalt Thomas Krankl, die Zustellung des Urteils sollte bald erfolgen.

Weitere Forderungen würden folgen

Sollte der OSV-Berufung nicht stattgegeben werden und auch in der "Causa Landesverband" ein solches Urteil gefällt werden, müsste der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt bzw. der OSV Landesverband und Vereine reintegrieren.

"Dann geht es aber erst los", kündigte Christian Schneeberger als Präsident des ausgeschlossenen Landesverbandes und Obmann des "Schwimmteam Delfin" für diesen Fall Schadenersatzforderungen an.

Auch Austria ohne Möglichkeit zur Stellungnahme

Schneeberger ist ausgebildeter Jurist und hatte am Montag für den SC Austria Wien im OSV-Verbandsgericht Parteienstellung, als es um die - letztlich abgelehnte - Berufung gegen den vom OSV wegen ausständiger Mitgliedsgebühren ausgesprochenen Ausschluss dieses Vereins ging.

Auch Austria Wien war vor dem Ausschluss keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben und eine Berufungsmöglichkeit ausgeschlossen worden.

Juristisches Nachhaken

Krankl will nun noch wie vorgesehen den OSV-Verbandstag anrufen, hat aber schon den erst im Sommer möglichen Gerichtsweg im Visier.

Es ist offen, ob die Gerichtscausa "Dinko Jukic" dann schon durch alle Instanzen ist. Die Entscheidung zur Berufung wurde getroffen, nachdem die OSV-Anwälte mit dem schriftlichen Gerichtsurteil konfrontiert worden waren.

In einem Rundschreiben wurde das am Donnerstag allen OSV-Mitgliedsvereinen mitgeteilt.

Eingriff auf Verbandsgerichtbarkeit

Die Urteilsbegründung der zuständigen Richterin lautete, dass das Jukic sperrende OSV-Verbandsgericht gegenüber ihm keine Disziplinargewalt für so ein Urteil gehabt habe.

"Mit diesem Formalurteil greift das Gericht unmittelbar die Struktur der Verbandsgerichtsbarkeit des OSV bezogen auf die Schwimmerinnen und Schwimmer seiner Mitgliedsvereine an", meinte OSV-Präsident Christian Meidlinger in diesem Schreiben.

Weiter spräche das Gericht dem OSV-Verbandsgericht die Straf- und Disziplinargewalt gegenüber den OSV-Aktiven ab. Meidlinger:

"Dieses Urteil hat nicht nur umfangreiche Folgewirkung für den OSV, sondern für viele Sportfachverbände in Österreich. Der OSV wird daher in Berufung gehen. Es besteht ein akuter Handlungsbedarf im Sinne einer entsprechenden Gestaltung der diversen Statuten und der Verbandsgerichtsordnung."

Ankündigung nicht gehalten

Meidlinger hatte am 25. Februar in einem Mediengespräch gemeint, dass er in der "Causa Jukic" im Fall einer Klagsstattgebung persönlich dafür eintreten würde, nicht zu berufen.

Die nunmehr gegenteilige Entscheidung ist nach einer in der Vorwoche abgehaltenen OSV-Vorstandssitzung und eben der Einbeziehung der Anwälte gefallen.