news

OGH-Urteil: Schadenersatz-Welle rollt auf OSV zu

OGH-Urteil: Schadenersatz-Welle rollt auf OSV zu

Neue Gesichter an der Spitze. Alte Performance im Gerichtssaal.

Der heimische Schwimm-Verband (OSV) geht im Rechtsstreit mit dem „alten“ Salzburger Landesverband endgültig baden. Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Urteil der zweiten Instanz, welche den Ausschluss des OSV-Zweigvereins, der mittlerweile durch einen „Neuen Salzburger Landesverband“ ersetzt wurde, für gesetzeswidrig erklärte.

Das Chaos ist damit perfekt. Beim außerordentlichen Verbandstag Ende März hatte der OSV noch versucht, die begangenen Formal-Fehler mittels Statuten-Änderung auszumerzen. „Ich bin recht zuversichtlich, dass wir auch diese Änderung erfolgreich bekämpfen, schließlich ist mein Klient 2012 zu Unrecht ausgeschlossen worden“, erklärt Anwalt Thomas Krankl, der den alten Salzburger LV vertritt.

Abgesehen davon, dass die neu geschaffenen Strukturen, über die sich bereits einige Athleten positiv äußerten, nun zerstört oder integriert werden müssen, droht dem OSV eine Welle von Schadenersatzklagen.

Allerdings nicht nur von Salzburger Seite, sondern auch vom SC Austria. Das Landesgericht Wien hatte den Ausschluss des Klubs von Dinko Jukic, der ebenso von Krankl vertreten wird, vor knapp zwei Monaten ebenfalls für nicht rechtens erklärt. Der danach stattgefundene Versuch einer außergerichtlichen Einigung scheiterte kläglich.

Ein Schlag ins Wasser

Ein schlichtendes Gespräch zwischen OSV und SC Austria hätte eigentlich bereits nach dem außerordentlichen Verbandstag stattfinden sollen. Wie LAOLA1 berichtete, kam es jedoch nie dazu, da es OSV-Rechtsreferent Arno Pajek sowie Krankl nicht schafften, Kontakt miteinander aufzunehmen. Dabei waren beide bis zu einem Zwist sogar noch für denselben Masters-Schwimmklub an den Start gegangen.

Jedenfalls kam es nach dem Urteil in erster Instanz dann doch endlich zu einem Gespräch. Jedoch mit ernüchterndem Ausgang. „Die Forderungen von Herrn Krankl haben weder Hand und Fuß, noch sind sie erfüllbar“, erklärt OSV-Präsident Stefan Miklauz.

Mit „fehlenden Hand und Fuß“ meint er die von Krankl in den Raum gestellten 150.000 Euro, die er für den SC Austria einfordert. „Er konnte in keinster Weise belegen, wie er auf diese Schätzung kommt. Nicht einmal auf einen Schmierzettel hatte er etwas vorbereitet“, so der neugewählte Verbands-Boss weiter.

Und als „nicht erfüllbar“ stuft Miklauz Krankls Forderung zur Absetzung von Schriftführer Herbert Schurm sowie Schwimmwart Manfred Otte ein. „Die sind beide gerade erst gewählt worden. Das wäre höchst undemokratisch“, meint der Unternehmer.

„Samma wieda guat“

Aus Krankls Sicht liegt der Ball freilich ein wenig anders: „Schurm und Otte haben damals für den Ausschluss des SC Austria gestimmt. Es wäre für meinen Klienten unzumutbar, mit diesen Personen künftig am Becken wieder zusammenzuarbeiten. Von daher wäre deren Auswechslung sogar wichtiger gewesen als die finanzielle Entschädigung.“

Die Aussagen von Miklauz zur mangelnden Dokumentation der 150.000 Euro sorgen bei Krankl indes für Verwunderung. Wie er auf diese Summe letztlich kommt? „Durch entgangene Mitgliedsbeiträge, Sponsoreneinnahmen, Titelprämien, Fixkosten kommt viel zusammen. Hätte man mich aufgefordert, hätte ich das bestimmt genauer belegt, aber die haben ja sofort gesagt: Zahlen tun wir sicher nichts!“

Ein Auszug aus dem Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes

In Krankls Augen habe es von OSV-Seiten kein ernstgemeintes Entgegenkommen gegeben. „Nur ein Shakehands und ‚Samma wieda guat‘ ist zu wenig, wenn man bedenkt, dass der Verein durch die Sperre zugrunde gerichtet wurde. Schließlich mussten sich alle Sportler mit einem Schlag einen neuen Verein suchen oder aufhören.“

Miklauz wehrt sich gegen die Anschuldigungen und beteuert weiterhin den Willen zur vollständigen Wieder-Integration des Klubs.

Wer sagt’s dem Chef?

Bei einer gerichtlichen OSV-Watsch’n in zweiter Instanz gegen den SC Austria könnten die Schadenersatz-Forderungen an den Schwimm-Verband in mehrere 100.000 Euro gehen. Schließlich hängen sich in der Causa des Salzburger Landesverbandes wohl auch mehrere davon betroffene Vereine an.

Als LAOLA1 von Miklauz wissen möchte, ob das OGH-Urteil eine existenzielle Bedrohung für den OSV darstellt, entgegnet er mehrmals lautstark: „Es gibt kein Urteil!“ Erst nach mehrmaligem Nachfragen, ob er sich da absolut sicher sei, relativiert er, dass er zumindest von keinem wisse.

Mittlerweile liegt LAOLA1 der Urteilsspruch vor.

Krankl, der jüngst von Miklauz vor Athleten-Eltern noch als „Witzfigur“ tituliert wurde, zu der Situation: „Er kann einem leid tun.“

Dabei hat der OSV die Gerichtskosten bereits beglichen. Krankl: "Mir hat der OSV schon Geld überwiesen."

 

Reinhold Pühringer