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Hammer-Urteil gegen den OSV

Schwimm-Verband wird im Verfahren gegen den zu Unrecht ausgeschlossenen Salzburger Klub Delphin zu 125.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Hammer-Urteil gegen den OSV
In den diversen anhängigen Schadenersatz-Verfahren rund um den Österreichischen Schwimm-Verband (OSV) ist ein erstes Urteil da - und das hat es gleich in sich. Dem zu Unrecht ausgeschlossenen Salzburger Klub Delphin werden erstinstanzlich 125.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Samt Zinsen sowie Prozesskosten droht dem OSV die laut Generalsekretär Thomas Unger "existenzbedrohende" Summe von 150.000 Euro. Der Verband kann dagegen berufen. Zudem wurde Ex-Funktionären der Streit erklärt.