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OSV-Niederlage in 2. Instanz

Das Wiener Oberlandesgericht gibt der Berufung des Salzburger Schwimm-Landesverbands gegen den durch den OSV vollzogenen Ausschluss statt.

OSV-Niederlage in 2. Instanz
Das Wiener Oberlandesgericht gibt der Berufung des Salzburger Schwimm-Landesverbands gegen den am 27. Jänner 2012 durch den OSV vollzogenen Ausschluss statt. Der OSV kann nur noch den Obersten Gerichtshof anrufen. Wie OSV-Finanzreferent Thomas Unger in seiner Funktion als interimistischer Geschäftsführer des OSV gegenüber der APA sagt, werde man das weitere Vorgehen erst mit "unserem Rechtsanwalt besprechen". Das Oberlandesgericht fordert u.a. die Wiedereinsetzung des Landesschwimmverbandes.