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Schadenersatz für Dreispringer

Im Rechtsstreit mit dem DOSB um eine verpasste Olympiateilnahme hat sich der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek durchgesetzt.

Schadenersatz für Dreispringer
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund um eine verpasste Olympiateilnahme hat sich der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek durchgesetzt. Das Gericht befindet, dass der DOSB seine Pflicht "schuldhaft" verletzt habe. Friedek hat auf Schadensersatz für seine verpasste Olympia-Teilnahme 2008 in Peking geklagt. Der 44-Jährige hatte die Normweite von 17 Metern zweimal geschafft - allerdings in einem Wettkampf. Der Verband verlangte sie in 2 Bewerben.