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Achtjährige Sperre für Pumper
Gegen Langstreckenläuferin Susanne Pumper wird wegen des Erwerbs von EPO und Dyn-EPO Ende 2008 eine achtjährige Dopingsperre verhängt.
Die Anti-Doping-Rechtskommission verhängt über Susanne Pumper eine achtjährige Doping-Sperre, die bis ins Jahr 2020 reicht.
Der Langstreckenläuferin wird im Verfahren der Erwerb von EPO- und Dyn-EPO-Einheiten in Höhe von 200 Euro Ende 2008 nachgewiesen. Alle Wettkampf-Ergebnisse aus jener Zeit werden gestrichen. Die 42-Jährige hatte bereits einmal gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen vier Wochen kann Einspruch erhoben werden.