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FIFA – die Hüterin der Integrität im Sport

FIFA – die Hüterin der Integrität im Sport

"Die FIFA schützt die Integrität des Fußballs und bekämpft die Korruption im Fußball“, heißt es auf ihrer Webseite. Dass ihr das nicht so recht gelingen mag, wurde zuletzt eindrucksvoll bewiesen.

Dennoch sieht sich die FIFA auch in diesen Tagen im Kampf um die Wahrung der Integration im Fußball einen Schritt weiter. Stolz präsentiert Geoffry Thompson, Vizepräsident des FIFA-Exekutivkomitees, am 65. FIFA-Kongress die Errungenschaften rund um das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene TPO-Verbot.

Third Party Ownership

Worum geht es? Third Party Ownership of Player's Economic Rights (TPO), sprich Transferrechte an einzelnen Spielern, dürfen ab sofort nicht mehr von Dritten gehalten werden, sondern müssen uneingeschränkt beim arbeitgebenden Verein liegen.

Die FIFA begründet das Verbot damit, dass durch finanzielle Interessen Dritter an einzelnen Spielern die Integrität im Sport gefährdet sei. Von möglicher Einflussnahme auf Spielergebnisse, der Entmachtung der Vereine bis hin zu Menschenhandel lauten die Befürchtungen.

Kritik an der harten Vorgehensweise der FIFA kommt vor allem aus Spanien und Portugal. Hier sind viele Vereine auf die finanzielle Unterstützung externer Investoren angewiesen. Erfolge wie jene von Atletico Madrid im vergangenen Jahr wären ohne eine Drittfinanzierung einzelner Spieler (z.B. Diego Costa), unmöglich gewesen. Kleinere Clubs sind ohne Zugang zu den Geldern der Investoren nicht konkurrenzfähig, wird gewarnt.

Deshalb machen die beiden Ligen auf europäischer Ebene gegen das TPO-Verbot mobil. Schon Anfang des Jahres haben sie Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Das Verbot der FIFA führt zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der EU, so ihr Argument.

Der Gegenschlag der UEFA ließ nicht lange auf sich warten. Im April diesen Jahres reichte sie – gemeinsam mit der internationalen Spielergewerkschaft FIFPro – ebenso Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Ziel: die Kommission möge die TPO-Praxis auf EU-Ebene verbieten.

Mit EU-Vorschriften vereinbar?

Das Match lautet nun Verbandsautonomie gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Grund- und Wettbewerbsfreiheiten. Schon mehrfach wurde von den europäischen Gerichten bestätigt, dass der Spitzensport eine Wirtschaftstätigkeit ist, die den unionsrechtlichen Vorschriften unterliegt. Das bedeutet, dass auch verbandsrechtliche Regelungen – wie eben das TPO-Verbot – nur soweit zulässig sind, als sie nicht gegen Vorschriften der EU verstoßen. Demgegenüber wird aber der Verbandsautonomie, als einem wesentlichen Grundrecht, große Bedeutung und den Verbänden damit ein weiter Ermessensspielraum bei der Festlegung interner Regelungen eingeräumt.

Im konkreten Fall machen Spanien und Portugal einen Verstoß gegen Kapitalverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit geltend. Unbestritten ist, dass das TPO-Verbot den Kapitalverkehr einschränkt, da Investitionen in Transferrechte behindert werden. Daran ändert auch das Argument der UEFA – Investoren bliebe nach wie vor die Möglichkeit in Vereine direkt zu investieren – nichts, zumal sie ja dabei an den womöglich gerade so lukrativen Transfererlösen nicht in gleicher Weise partizipieren können.

Beschränkungen von Grundfreiheiten sind aber nicht in jedem Fall unzulässig, sondern einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen (das gilt auch für die Wettbewerbsfreiheit). Wird nämlich mit einer Einschränkung ein legitimer Zweck verfolgt, kann diese unter Umständen gerechtfertigt sein.

Was hat das nun für das TPO-Verbot zu bedeuten?

Die von der FIFA mit dem Verbot verfolgten Ziele sind absolut legitim. Die Integrität im Sport, ein fairer Wettbewerb, der Schutz der Athleten – alles Ziele, die auch von der Europäischen Kommission uneingeschränkt unterstützt werden.

Allein ein Umstand könnte das Verbot doch noch zu Fall bringen: dessen Erforderlichkeit. Können die oben genannten Ziele mit weniger einschneidenden Maßnahmen geschützt werden? Viele Experten meinen ja. Ein Register beispielsweise, in das sämtliche TPO-finanzierte Transfers eingetragen werden müssen. Oder die Beschränkung auf einen maximalen Prozentsatz am Transferrecht.

Zweifellos muss die Integrität im Sport mit allen Mitteln gewahrt werden. Ein Verbot birgt aber oft die Gefahr, findige Investoren auf den Plan zu rufen, die durch Umgehungskonstruktionen trotzdem ihre Interessen wahren. Ob nicht mehr Transparenz schlussendlich ein besseres Ergebnis für den Sport bringt, als ein Verbot? Diese Frage wird von Experten aus der ganzen Welt (gerade südamerikanische Vereine sind noch weit mehr von TPO-Investments abhängig als europäische) äußerst kontrovers diskutiert.

Die Auswirkungen des TPO-Verbots auf den Fußballmarkt lassen sich noch nicht abschätzen. Aktuell gelten Übergangsfristen, womit aufrechte Verträge noch auslaufen dürfen. Bis zum 1. Mai 2015 durften TPO-finanzierte Verträge noch auf ein Jahr abgeschlossen werden.    

Es liegt nun in den Händen der Europäischen Kommission über die Zukunft von TPO-Vereinbarungen zu entscheiden. Selbst wenn das Verbot seit mehr als zwei Monaten in Kraft ist, ist das letzte Wörtchen also noch nicht gesprochen.

 

Christina Toth ist Sportrechtsexpertin und Initiatorin von LawMeetsSports – Dem Portal zum Recht im Sport. Auf www.lawmeetssports.at verfassen namhafte Sportrechtsexperten rechtliche Hintergrundinformationen zum nationalen und internationalen Sportgeschehen. Ab sofort können Sie auch bei LAOLA1 in regelmäßigen Abständen Gastkommentare zum Sportrecht lesen.