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Haftstrafen gegen Kuljic und Taboga

Haftstrafen gegen Kuljic und Taboga

Schlusspfiff am Freitag im Wettskandal-Prozess im Grazer Straflandesgericht.

Der frühere Fußball-Profi Sanel Kuljic fasste als "zentrale Figur" mit fünf Jahren unbedingter Haft die höchste Strafe der zehn Beschuldigten aus. Sein ehemaliger Kollege Dominique Taboga kam mit drei Jahren teilbedingter Haft davon.

Angeklagt war die teilweise versuchte Manipulation von 18 Bundesliga-Spielen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Acht Schuldsprüche

Rund zwei Monate und 15 Verhandlungstage dauerte der Prozess um den bisher größten österreichischen Wettskandal. Angeklagt waren fünf Profi-Fußballer und fünf weitere Personen, die von 2004 bis 2013 versucht hatten, über Spielabsprachen an das große Geld zu kommen.

Am Ende standen nun acht Verurteilungen und zwei Freisprüche, gescheiterte Fußballerkarrieren und teilweise große finanzielle Probleme. Kuljic, ehemaliger ÖFB-Teamspieler, nahm das Urteil unter Tränen zur Kenntnis.

"Sie waren ein Fußballgott"

"Sie waren ein Fußballgott, sie müssen diesen Schaden auch gegenüber ihren Fans erst einmal wieder gutmachen", sagte Richterin Elisabeth Juschitz zu Kuljic, den sie als "zentrale Figur in diesem Geschehen" bezeichnete.

Taboga, der bei den meisten Manipulationen dabei war, kam mit drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, davon. Seine Angaben hatten geholfen, den Fall aufzudecken. Als Fußballer ist er lebenslang gesperrt, er strebt jetzt eine Karriere als Sportreporter an.

"Es ist verwerflich, bei einem Sport, bei dem es um Fairness geht, das ins Gegenteil zu verkehren", sagte die Richterin zu ihm bei der Urteilsbegründung.

Fußfessel für Tabogo

Außer den Manipulationen standen auch Erpressung, Nötigung, Veruntreuung und Falschaussage im Raum, weil sich die Angeklagten teilweise gegenseitig zum Fortsetzen der Betrügereien zwingen wollten.

Geld wurde auch verliehen und zurückerpresst, außerdem gab es die eine oder andere falsche Anschuldigung. Alles in allem führte das dazu, dass neben Kuljic und Taboga sechs weitere Angeklagte zu Strafen in der Höhe von einem Jahr bedingt bis zu vier Jahren unbedingt verurteilt wurden.

Bei einigen - so zum Beispiel Kuljic - wurde von vorneherein ein Fußfesselverbot verhängt. Taboga ist davon nicht betroffen und könnte unter Umständen seine Strafe zu Hause verbüßen.

Taboga nahm Urteil an

Von den zehn Angeklagten wurde zwei freigesprochen, darunter der Spieler Thomas Zündel.

Die beiden nahmen das Urteil klarerweise an, ebenso Taboga und zwei weitere Beschuldigte. Taboga hat die Möglichkeit, für das eine unbedingt verhängte Jahr um eine Fußfessel anzusuchen.

Die restlichen fünf Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Kuljic, gegen den auch ein Fußfesselverbot ergangen ist, kann nun entscheiden, ob er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen will. Die Staatsanwältin gab gar keine Erklärung ab, daher ist das gesamte Urteil nicht rechtskräftig.