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Staatsanwältin von Täuschung überzeugt

Staatsanwältin von Täuschung überzeugt

Zum Auftakt im Prozess gegen den ehemaligen Bundesliga-Vorstand und späteren BZÖ-Obmann Peter Westenthaler ist am Freitag im Wiener Landesgericht eingehend der Betrugsvorwurf erörtert worden.

Westenthaler wies in einer eineinhalbstündigen Powerpoint-Präsentation den Vorwurf zurück, eine für die Nachwuchsförderung vorgesehene Subvention von einer Million Euro widmungswidrig verwendet zu haben.

Westenthaler widerspricht Anklage

Westenthaler - von Februar 2003 bis August 2004 Manager der österreichischen Fußball-Bundesliga - und sein mitangeklagter damaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff sollen eine mit Steuergeldern aufgebrachte Sonderförderung dazu verwendet haben, um einen bedingten Vergleich mit der Finanzprokuratur zu finanzieren.

Bei Antritt seines Amtes sah sich Westenthaler mit einer Drittschuldnerklage der Finanzprokuratur wegen einer offenen Finanzschuld über 1,6 Millionen Euro konfrontiert. Es sei ihm gelungen, bei der Republik die Bereitschaft zu einem Vergleich zu erwirken.

Er habe die Finanzprokuratur dazu gebracht, sich mit 1,2 Millionen zufriedenzugeben, die zudem in mehreren Tranchen - zwei Mal 500.000 Euro bis Ende Mai 2004, danach fünf Mal jährlich 40.000 Euro - bezahlt werden mussten. "Eine tolle Sache", lobte Westenthaler dieses Verhandlungsergebnis.

Die Klage sei nie eine ernsthafte existenzielle Gefahr für die Bundesliga gewesen, widersprach der Ex-Bundesliga-Vorstand der Anklage. Die Bundesliga habe über ein Sondervermögen von 1,6 Millionen verfügt, das jederzeit aufgelöst hätte werden können.

Fördervertrag zwischen Republik ud ÖFB

"Welcher Affe hätte mich reiten sollen, wenn ich dafür eine Förderung für den Fußballnachwuchs heranziehe?", fragte sich Westenthaler.

Zur Förderung im Rahmen der "Challenge 2008"- die Bundesliga-Vereine wollten ihre Mehraufwendungen für den Fußball-Nachwuchs pauschal abgegolten haben - verwies Westenthaler auf eine Sitzung der Bundesliga-Präsidentenkonferenz vom 7. Oktober 2003.

Da habe es eine "heftige Diskussion" gegeben, er sei am Ende gebeten worden, die Möglichkeit einer Förderung beim Bund auszuloten. Im Jänner 2004 sei es schließlich zu einem Fördervertrag zwischen der Republik und dem Österreichischen Fußballbund (ÖFB) gekommen, wobei der ÖFB "lediglich Bote, Mittler" war, wie Westenthaler betonte.

Das Geld wäre den Vereinen zugedacht gewesen, eine Prüf- und Kontrollmöglichkeit des ÖFB hinsichtlich der Mittelverwendung sei explizit ausgeschlossen worden. Folglich könne es zu gar keiner Täuschung gegenüber dem ÖFB gekommen sein.

Modus der Weitergabe der Gelder geklärt

Die Auszahlung der Sonderförderung in Höhe von einer Million Euro sei bis 31. Dezember 2004 vorgesehen gewesen. Er habe dem Aufsichtsrat "völlig korrekt" berichtet, diesen "immer richtig informiert", insistierte Westenthaler. Das Gremium habe ihm "einfach nicht geglaubt, dass es eine Förderung gibt", erinnerte sich Westenthaler.

Ex-Finanzminister Rudolf Edlinger sei daher von einem anderen Aufsichtsratsmitglied mit den Worten "Finanzminister, schau dir das an" aufgefordert worden, die Förderzusage eingehend zu prüfen. Edlinger habe einräumen müssen, die Förderung sei da.

Im März 2004 sei der Modus hinsichtlich der Weitergabe der Fördergelder geklärt worden. Über den "Österreicher-Topf" wurden die Million und weitere Gelder - etwa aus den TV-Einnahmen - an die Bundesliga-Vereine ausgeschüttet. Von 2003 bis 2005 hätten die Vereine insgesamt 5,6 Millionen erhalten, erläuterte Westenthaler.

Der Buchsachverständige Thomas Keppert habe dies in einem Gutachten bestätigt. Der Vorwurf, die Fördermillion für eine Finanzschuld verwendet zu haben, sei daher "einfach falsch", so Westenthaler abschließend.

Staatsanwältin von Täuschung überzeugt

Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber ist demgegenüber davon überzeugt, dass Westenthaler im November 2003 den Aufsichtsrat der Bundesliga getäuscht und diesem de facto vorgemacht hat, die Republik "zahle sich ihre Schulden selbst", wie die Anklagevertreterin formulierte.

Westenthaler habe nämlich behauptet, es gebe seitens des Bundes eine "Komplementärförderung" zur Finanzierung der Finanzschulden. Diese habe jedoch nie existiert. Westenthaler habe "alle getäuscht", die Schulden mit den für den Nachwuchs vorgesehenen Geldern bezahlt und sei "selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Vereine keinen Cent sehen werden", so Schreiber.

Der mitangeklagte Kornhoff sei von Westenthaler in den Deal eingeweiht worden und habe sich "mitziehen lassen". Kornhoff habe "alles gewusst und mitgemacht", sagte Schreiber.

Im Februar 2004 wurde schließlich ein endgültiger Vergleich mit der Finanzprokuratur ausgearbeitet. In drei Tranchen wurden 1,2 Millionen Euro bezahlt - die zweite und dritte Tranche allerdings, nachdem Westenthaler und Kornhoff bereits aus der Bundesliga ausgeschieden waren.

Ein Punkt, der nach Ansicht der Verteidiger Thomas Kralik und Michael Dohr deutlich macht, dass die Anklage "absurd" sei, wie sie in ihren Plädoyers darlegten.

Zeugenaussagen wiedersprechen Westenthaler

Es gibt Zeugenaussagen, die Westenthalers Darstellung widersprechen und mit denen Richter Wolfgang Etl den 46-Jährigen konfrontierte. So hatte eine Buchhalterin der Bundesliga im Ermittlungsverfahren angegeben, die Förder-Million wäre nie im "Österreicher-Topf" gelandet und die Vereine wären "um die Million betrogen worden". Das Geld sei vielmehr "an die Republik weitergeleitet worden".

Der Richter zitierte in diesem Zusammenhang auch aus einem Protokoll einer Präsidenten-Konferenz der Bundesliga, wo nachdrücklich auf eine bessere Dotierung des zur Förderung des heimischen Fußballer-Nachwuchses eingeführten "Österreicher-Topfs" gedrängt wurde.

Westenthaler und Kornhoff hätten bei dieser Sitzung mit keinem Wort erwähnt, dass sie ihrer Darstellung zufolge seitens der Politik drei Tage zuvor (sic) eine Zusatz-Million für den Nachwuchs im Rahmen der "Challenge 2008" zugesichert bekommen hatten. "Das ist erstaunlich", stellte Richter Etl fest.

"Freie Verwendbarkeit der Komplementärzahlung"

Erwähnung fand in der Befragung Westenthalers auch, dass sich mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Bundesliga zwar daran erinnern konnten, dass Westenthaler wortreich die Förder-Million der Republik präsentiert hatte. Dass es sich dabei um eine Jugendförderung handle, sei aber nicht erwähnt worden, hatten die Vertreter der SV Ried und des SV Mattersburg im Ermittlungsverfahren erklärt.

Westenthaler habe vielmehr "die freie Verwendbarkeit der Komplementärzahlung" hervorgehoben, so Mattersburg-Obmann Martin Pucher. Laut Peter Vogl von der SV Ried soll Westenthaler sogar ausdrücklich erklärt haben, die sogenannte Komplementärförderung wäre "mit Sicherheit nicht für den 'Österreicher'-Topf bestimmt".

Die Verhandlung wird am Montag, 9.15 Uhr, im Saal 106 des Straflandesgerichts fortgesetzt.