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Vier Jahre Haft für Kartnig
Vier Jahre unbedingte Haft für Hannes Kartnig wegen teilweise versuchten schweren Betrugs. Der Prozess geht allerdings noch weiter.
Hannes Kartnig wird am ersten Tag seines zweiten Prozesses zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zudem wird ein Fußfesselverbot verhängt.
Begründung: Teilweise versuchter schwerer Betrug sowie grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Es ist dies nur ein Teil der Strafe, die für bereits rechtskräftige Schuldsprüche verhängt wurde.
Die Verurteilung betrifft vor allem den Versuch, vom Land Steiermark eine Haftung in der Höhe von 1,2 Mio. Euro für einen Kredit zu bekommen.