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Strafverfahren gegen Blatter eröffnet

Strafverfahren gegen Blatter eröffnet

Nun steht auch FIFA-Chef Joseph Blatter in der Korruptionsaffäre des Fußball-Weltverbandes (FIFA) im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Es sei bereits am Donnerstag "ein Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie - eventualiter - wegen Veruntreuung eröffnet" worden, hieß es in einer Mitteilung der Schweizer Bundesanwaltschaft am Freitagnachmittag.

Blatter "als Beschuldigter einvernommen"

Eineinhalb Stunden vorher war die Pressekonferenz von Blatter nach der Sitzung des FIFA-Exekutivkomitees in Zürich in letzter Minute ohne Angaben von Gründen abgesagt worden. Das lag daran, weil der 79-jährige Schweizer von Vertretern der Bundesanwaltschaft der Schweiz im Anschluss an diese Sitzung "als Beschuldigter einvernommen" wurde.

Gegen Blatter besteht der Verdacht, dass er "am 12. September 2005" mit dem karibischen Fußball-Verband, dessen Präsident damals Jack Warner war, einen für die "FIFA ungünstigen Vertrag abgeschlossen hat. Andererseits besteht der Verdacht, dass Joseph Blatter auch bei der Umsetzung des Vertrages in Verletzung seiner Treuepflichten gegen die Interessen der FIFA (...) verstoßen hat", lautete die Begründung für das Strafverfahren.

Blatter hatte damals TV-Übertragungsrechte für die WM-Turniere 2010 in Südafrika und 2014 in Brasilien für 600.000 US-Dollar (533.760,34 Euro) an Warner, damals auch noch FIFA-Vizepräsident und Präsident des Verbandes von Nord- und Mittelamerika (CONCAF), verkauft. Das geht aus einem Vertrag hervor, den die Sendung "10vor10" des Schweizer Fernsehens SRF vor zwei Wochen veröffentlicht hatte.

Treuwidrige Zahlung an Platini

Gemäß den auch auf der Internetseite von SRF veröffentlichten Dokumenten wurde der Vertrag am 12. September 2005 einzig von Blatter für die FIFA und von Warner für den karibischen Fußballverband unterzeichnet. Warner soll die TV-Übertragungsrechte zwei Jahre später nach Schätzungen in Medien für 15 bis 20 Millionen Dollar wieder weiterverkauft haben.

Daneben wurde von der Staatsanwaltschaft in der Schweiz aber auch noch ein Deal vor viereinhalb Jahren mit UEFA-Chef Michel Platini angeführt: "Zudem wird Joseph Blatter eine treuwidrige Zahlung von zwei Millionen Franken (1,83 Mio. Euro) im Februar 2011 an Michel Platini (...) zu Lasten der FIFA vorgeworfen, angeblich für die zwischen Jänner 1999 und Juni 2002 geleisteten Dienste."

Deshalb war parallel zu Blatter auch Platini, der sich um die Nachfolge des scheidenden FIFA-Präsidenten beworben hat, "als Auskunftsperson von Vertretern der Bundesanwaltschaft einvernommen" worden. Außerdem wurde am Freitag "mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei (BKP) eine Hausdurchsuchung bei der FIFA in Zürich" durchgeführt. "Dabei wurde auch das Büro des FIFA-Präsidenten durchsucht und Datenmaterial sichergestellt".

Die FIFA äußert sich (noch) nicht

Die FIFA wollte sich zu all diesen Vorwürfen vorerst nicht äußern. "Wir werden keine weiteren Kommentare abgeben, da es eine laufende Ermittlung ist", lautete die Standardantwort. Man werde aber weiter mit den Schweizer Behörden kooperieren.

Erst vor einer Woche war der langjährige Blatter-Vertraute Jerome Valcke als FIFA-Generalsekretär suspendiert worden. Der Franzose wurde nach "einer Reihe von Vorwürfen" von der FIFA vorläufig seines Amtes enthoben. Gegen den Franzosen sind Korruptionsanschuldigungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Ticket-Kontingenten laut geworden, er wies diese zurück. Die FIFA gewährte der Schweizer Staatsanwaltschaft schließlich am Donnerstag Einblick in den E-Mail-Verkehr von Valcke.

Dieser sei beim Treffen der FIFA-Exekutive aber "nur ganz kurz ein Thema" gewesen, berichtete der Chef des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach, am Freitag nach der zweitägigen Sitzung am FIFA-Sitz in Zürich. "Das muss man verstehen, es stehen die Anschuldigungen im Raum und auf der anderen Seite das klare Statement, dass diese Anschuldigungen falsch sind. Es gilt die Unschuldsvermutung, es ist ein laufendes Verfahren", sagte Niersbach zur dpa.

 

Die Pressemittelung im Wortlaut:

Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat gegen den Präsidenten der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ein Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie – eventualiter – wegen Veruntreuung eröffnet.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Joseph Blatter wurde am 24. September 2015 eröffnet wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und – eventualiter – wegen Veruntreuung (Art. 138 StGB).

Es besteht dabei einerseits der Verdacht, dass Joseph Blatter am 12. September 2005 mit der CARIBBEAN FOOTBALL UNION (deren Präsident Jack Warner war) einen für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ungünstigen Vertrag abgeschlossen hat. Andererseits besteht der Verdacht, dass Joseph Blatter auch bei der Umsetzung des Vertrages in Verletzung seiner Treuepflichten gegen die Interessen der FIFA resp. der FIFA Marketing & TV AG verstossen hat. 

Zudem wird Joseph Blatter eine treuwidrige Zahlung von CHF 2 Mio. im Februar 2011 an Michel Platini, Präsident der Union of European Football Associations (UEFA),zu Lasten der FIFA vorgeworfen, angeblich für die zwischen Januar 1999 und Juni 2002 geleisteten Dienste. 

Joseph Blatter wurde am 25. September 2015 von Vertretern der Bundesanwaltschaft der Schweiz im Anschluss an eine Sitzung des Exekutiv Komitees der FIFA als Beschuldigter einvernommen. Michel Platini wurde gleichzeitig als Auskunftsperson (Art. 178 StPO) von Vertretern der Bundesanwaltschaft einvernommen. Die Bundesanwaltschaft führte zudem am 25. September 2015 mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei (BKP) eine Hausdurchsuchung bei der FIFA in Zürich durch. Dabei wurde auch das Büro des FIFA-Präsidenten durchsucht und Datenmaterial sichergestellt. 

Für den Präsidenten der FIFA, Joseph Blatter, gilt wie für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.