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Jetzt mitmachen – so sind Sie dabei!

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Mannschaftsspielberechtigung

Die Teilnehmer geben einen Kader von mindestens sechs und maximal acht FußballerInnen ab Vollendung ihres 18. Lebensjahres bekannt, von denen gemeldete Vereinsfußballer nicht höher als in der fünften Liga (unter der Landesliga) spielen dürfen. Es dürfen auch Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. und deren Tochterunternehmen in Kadern genannt sein. Ein Kader der ausschließlich aus Mitarbeitern der BAWAG P.S.K. und deren Tochterunternehmen besteht, ist nicht teilnahmeberechtigt.

Als Vereinsfußballer gelten jene Spieler, die bei einem österreichischen Verein gemeldet sind und in der laufenden Meisterschaftssaison, egal ob in der Kampfmannschaft oder in der Reserve beziehungsweise bei der Amateurmannschaft zum Einsatz gekommen sind.

Spieler, mit einer Meldung bei ausländischen Vereinen, unabhängig ob sie dort beim Fußballspiel im Einsatz waren oder nicht, sind für den BAWAG P.S.K. Fußballcup 2012 ausnahmslos nichts spielberechtigt. Vereinsfußballerinnen welche bei einem österreichischen Verein gemeldet sind, dürfen aus allen Spielklassen kommend, am BAWAG P.S.K. Cup 2012, teilnehmen.

Bei allen Bewerben (inklusive Qualifikation, Bundeslandturnier, Finalturnier) dürfen dann nur diese maximal acht SpielerInnen eingesetzt werden. Eine Nachnominierung für die Turniere ist nur im Fall einer Krankheit oder Verletzung eines ursprünglich gemeldeten Spielers möglich.

Jeder Spieler ist nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Mindestalter für alle Teilnehmer ist das vollendete 18. Lebensjahr. Jeder Spieler benötigt zur aktiven Teilnahme (bei allen Bewerben) einen gültigen Lichtbildausweis. Spieler ohne gültigen Lichtbildausweis sind von der aktiven Teilnahme ausnahmslos ausgeschlossen.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird die jeweilige Mannschaft auch nachträglich disqualifiziert.

Detaillierte Infos zur Teilnahme, zum Austragungsmodus und zur Anmeldung finden Sie unter www.mitteninstor.at.