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Leipzig mit Pokal-Sieg am grünen Tisch

Leipzig mit Pokal-Sieg am grünen Tisch

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am Montag abgebrochene Erstrundenspiel im DFB-Pokal zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig mit 2:0 für Leipzig gewertet.

Das teilte der DFB am Freitag mit. Die Begegnung wurde beim Stand von 1:0 für Osnabrück in Minute 71 aufgrund eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen abgebrochen.

"Wiederholungsspiel nicht möglich"

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erklärte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

"Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich."

"Faire Geste" ändert nichts

Leipzig-Trainer Ralf Rangnick hatte in einer schriftlichen Stellungnahme am Dienstag ein Wiederholung der Partie angeboten. Das Sportgericht werte das Angebot als "faire Geste", es ändere aber nichts an der Entscheidung.

"Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein", bekräftigte Lorenz.