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LASK am Abgrund: Schiedsgericht als letzte Hoffnung

LASK am Abgrund: Schiedsgericht als letzte Hoffnung

Der nächste Knalleffekt in Sachen Lizenz!

Da hatte LASK-Präsident Peter-Michael Reichel im LAOLA1-Interview angekündigt, dass man nach der Lizenzverweigerung die entsprechenden Unterlagen nachreichen werde - und dann das.

Das Protestkomitee der Bundesliga unter de Vorsitz von Rechtsanwalt Dr. Andreas Grundei hat nach Prüfung und Evaluierung eben dieser Unterlagen den Protest der Linzer zurückgewiesen.

Die Entscheidung der Lizenzverweigerung erster Instanz bleibt damit aufrecht.

"Darüber hinausgehende Detailinformationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur vom Klub selbst beantwortet werden", heißt es in einer Aussendung der Bundesliga.

"Nicht ordnungsgemäß"

Dr. Grundei lässt in einer Stellungnahme folgendes wissen: "Die Bundesliga trägt als Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires Verfahren erhalten. Dies bedingt, dass die vereinbarten und von den Klubs beschlossenen Regeln sowohl von den Klubs als auch von den Gremien eingehalten werden."

"Der Protest von LASK Linz wurde nicht ordnungsgemäß eingebracht und war daher gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen (Abschnitt 5.4 Absatz (E) zurückzuweisen. Infolgedessen bleibt die vom Senat 5 getroffene Entscheidung der Lizenzverweigerung aufrecht", so der Jurist weiter.

Und Bundesliga-Vorstand Georg Pangl ergänzt: "Für LASK Linz ist dieses Ergebnis sicherlich nicht erfreulich. Es ist bedauerlich, dass es dem letzten der 20 Bundesliga-Klubs im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens nicht gelungen ist, die Lizenz zu erhalten. Zur Frage der sportlichen Qualifikation bzw. des Abstiegs und der Relegation gilt es nun das Ergebnis eines etwaigen Schiedsgerichtsverfahrens Ende Mai abzuwarten."

Von Regionalliga-Lizenzbewerber Villacher SV wurde (mangels sportlicher Qualifikationsmöglichkeit, Anm.) kein Protest eingebracht.

Letzte Chance Schiedsgericht

Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach dem Ende des verbandsinternen Verfahrens können die Linzer innerhalb von sieben Tagen, also bis 21. Mai 2012, Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen.

Das entscheidet dann final anstelle eines ordentlichen Gerichts.

Eine eventuell notwendige Entscheidung würde bis zum 31. Mai 2012, das ist der Tag der UEFA-Frist, getroffen.