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14 Monate unbedingt für einen der Chefs der Ultras

14 Monate unbedingt für einen der Chefs der Ultras

Mit Schuldsprüchen wegen Landfriedensbruchs für sämtliche 29 Angeklagte ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen die erste Tranche Rapid-Fans zu Ende gegangen.

Es handelt sich um jene Anhänger, die sich nach Ansicht des Schöffensenats (Vorsitz: Martina Frank) am 21. Mai 2009 zusammengerottet hatten und zum Westbahnhof gezogen waren.

Dort lieferten sie sich mit von einem Auswärtsspiel heimkehrenden Anhängern der Austria bzw. der Polizei gewalttätige Auseinandersetzungen.

14 Monate unbedingt für "Ultras"-Chef

Für die Rädelsführer setzte es teilweise unbedingte Freiheitsstrafen.

Einer der Chefs der "Ultras Rapid" fasste 14 Monate unbedingt aus.

Der 29-jährige Vorsänger wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen auf, darunter eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Rapid-Auswärtsspiel in Kapfenberg.

Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro

Ein weiterer, ebenfalls zweifach vorbestrafter Mann, der sich ebenfalls in führender Rolle am Westbahnhof hervorgetan haben soll, bekam zehn Monate unbedingt.

Die übrigen Fans wurden zu Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten verurteilt, wobei vier von ihnen aufgrund von Vormerkungen im Strafregister zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro aufgebrummt bekamen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.