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Weitere fünf Rapid-Fans müssen ins Gefängnis

Weitere fünf Rapid-Fans müssen ins Gefängnis

Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess gegen die letzten 22 von insgesamt 85 Rapid-Fans zu Ende gegangen, die sich nach gewalttätigen Ausschreitungen am Wiener Westbahnhof vom 21. Mai 2009 in den vergangenen Monaten in mehreren Tranchen vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Frank) verantworten mussten.

16 Männer wurden wegen Landfriedensbruchs schuldig erkannt, fünf von ihnen müssen ins Gefängnis, sollten die Urteile in Rechtskraft erwachsen.

Vier unbedingte Freiheitsstrafen, eine teilbedingt

Der Senat verhängte vier unbedingte Freiheitsstrafen von 14, neun, sechs und fünf Monaten. Ein Anhänger erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wobei der unbedingte Teil drei Monate ausmachte.

Für elf Fans setzte es Bewährungsstrafen, sechs wurden freigesprochen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren nach einem Heimspiel gegen Mattersburg im Mai 2009 zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen.

"Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund", hieß es dazu in der Anklageschrift.

Polizei verhinderte Gröberes

Gröbere Attacken auf die Austrianer konnten demnach nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben Wind bekommen hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt worden waren.

Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde. Gegen einen von ihnen wurde das Verfahren im Stadium der Hauptverhandlung eingestellt, da die Anklagebehörde selbst zum Schluss kam, in diesem Fall keinen Schuldnachweis erbringen zu können.

Mit der heute zu Ende gegangen Verhandlung wurden in dem Prozess insgesamt elf Fans zu teilbedingten oder gänzlich unbedingten Haftstrafen verurteilt. Neun erhielten Freisprüche.