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Strafsenat spricht Hinteregger nach Ausschluss frei

Strafsenat spricht Hinteregger nach Ausschluss frei

Der Ausschluss von Salzburgs Martin Hinteregger beim 2:2 in Altach hat abgesehen von der Einwirkung auf das Spielgeschehen keine weiteren Folgen.

Der ÖFB-Teamverteidiger wird vom Senat 1 der Bundesliga am Montag freigesprochen. Aufgrund einer vorliegenden Fehlentscheidung wird in weiterer Folge von einer damit verbundenen Sperre abgesehen.

Der 22-jährige Kärntner wurde von Schiedsrichter Schüttengruber zu unrecht mit Rot vom Platz geschickt, nachdem er Patrick Seeger angeblich regelwidrig im Strafraum von den Beinen geholt hatte.

Die offensichtliche Fehlentscheidung beim Ausschluss und dem verhängten Elfmeter, den Hannes Aigner verwandelte, zog Proteste nach sich. Zwei Tage später wurde Schüttengruber nun overruled.

Hinteregger ist damit in der 34. Runde auswärts bei Sturm Graz (Mittwoch, 20. Mai 2015) wieder spielberechtigt.

Korrigierende Maßnahmen als Bundesliga-Novum

In der offiziellen Aussendung von der Bundesliga heißt es:

"Der Senat 1 ist im Rahmen seiner Verhandlung vom 18. Mai 2015 nach Prüfung des Sachverhaltes zu der Auffassung gelangt, dass es sich beim Ausschluss von Martin Hinteregger beim Meisterschaftsspiel CASHPOINT SCR Altach – FC Red Bull Salzburg um eine offensichtlich falsche Entscheidung handelte. Dies hat Schiedsrichter Manuel Schüttengruber in seinem Bericht bestätigt."

Gemäß § 18 iVm § 5 der ÖFB-Rechtspflegeordnunghat der Senat 1 die Möglichkeit, in Fällen wie diesen korrigierend oder ergänzend einzuwirken.

Trotz allem handelt es sich im Fall Hinteregger um ein Novum in der österreichischen Bundesliga.

"Die Einstellung des Verfahrens kam nur aus dem Grund in Frage, da sowohl Schiedsrichter Schüttengruber seine Fehlentscheidung im Bericht bestätigt hat, als auch die TV-Bilder dies ganz klar darlegten. Es handelte sich daher nicht nur um eine strittige Szene, sondern zweifelsfrei um einen offensichtlichen Irrtum, weshalb der Senat 1 von der automatischen Spielsperre Abstand nehmen konnte. Einen vergleichbaren Fall gab es in Österreich bereits in der Saison 2001/02 nach einem Spielausschluss von Krzysztof Ratajczyk. Auch international wurden solche Entscheidungen unter anderem schon in Deutschland, England und von der UEFA getroffen", wird Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer zitiert.

Freispruch dank Ausnahmeregelung

Möglich macht dies trotz einer Tatsachenentscheidung Art. 83 b) des FIFA-Disziplinarreglements.

In diesem ist festgehalten: "Danach kann die Disziplinarkomission offensichtlich falsche Disziplinarentscheidungen der Schiedsrichter korrigieren. Eine offensichtlich falsche Schiedsrichterentscheidung liegt vor, wenn erwiesen ist, dass der Schiedsrichter als Folge eines Irrtums einen falschen Spieler mit einem Feldverweis bestraft oder eine offensichtlich gravierende Fehlentscheidung getroffen hat."

Als Beweismittel im Disziplinarverfahren werden Berichte des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten, des Spielkomissars und des Schiedsrichter-Inspektors, die Aussagen der Parteien und der Zeugen, materielle Beweisstücke, Gutachten sowie unter bestimmten Auflagen Ton- und Bildaufzeichnungen akzeptiert.

Im Fall Hinteregger handelte es sich somit um eine gravierende Fehlentscheidung von Schiedsrichter Schüttengruber, der daraufhin auch persönlich Konsequenzen hinnehmen musste.

Schüttengruber muss Folgen tragen

Wie bereits nach dem 2:2 in Altach durchdrang, wird der 31-jährige Linzer in dieser Saison nicht mehr zum Einsatz kommen.

Schiedsrichter-Boss Robert Sedlacek sah davon ab, Schüttengruber in Schutz zu nehmen (hier geht's zur kompletten Story) und kommentierte die Ereignisse folgendermaßen:

"Die Leistung von Schüttengruber war fehlerhaft und unglücklich. Das kann passieren, aber die Äußerungen im TV sind für mich völlig unverständlich", erklärt Sedlacek, der noch weiter geht.

"Das ist ein FIFA-Referee. Auf diesem Niveau und nach den eindeutigen TV-Bildern ist es unvorstellbar, so etwas nicht zu sehen. Wir weisen die Schiedsrichter ja auch darauf hin, dass sie öffentlich zu ihren Fehlern stehen sollen. Das hätte ich mir erwartet."

Der Unparteiische stellte Hinteregger bereits zum dritten Mal vom Platz, zum zweiten Mal binnen weniger Wochen. Diesmal wollte er ein Foul des Salzburgers an Patrick Seeger gesehen haben, der selbst zugab, dass es keines war.