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46 Ex-Sturm-Spieler in Kartnig-Urteil erwähnt

46 Ex-Sturm-Spieler in Kartnig-Urteil erwähnt

Im Urteil gegen den früheren Sturm-Graz-Präsidenten Hannes Kartnig werden 46 Ex-Spieler des Fußball-Bundesligisten wegen nicht ordnungsgemäß versteuerter Gehälter namentlich erwähnt.

Das berichtete die Info-Illustrierte "News" in ihrer Donnerstag-Ausgabe.

Demnach soll Kartnig von 1998 bis 2006 insgesamt knapp 8,4 Millionen Euro hinterzogen haben. Schuldig bekannt hat sich der Ex-Präsident nur zu einem Bruchteil davon.

Nichtigkeitsbeschwerden eingebracht

Kartnig war im Februar 2012 für seine Machenschaften bei Sturm mit einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren und 6,6 Mio. Euro Geldstrafe belegt worden.

Seine Verteidigung hat mittlerweile Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

"Wir sind der Meinung, eine Reihe von Nichtigkeitsgründen identifiziert zu haben", erklärte Kartnig-Anwalt Richard Soyer am Mittwoch der APA - Austria Presse Agentur.

"Funktionäre haben nicht profitiert"

Soyer bestätigte die Größenordnung des Urteils von mehr als acht Millionen Euro.

"Aus meiner Perspektive haben davon aber nicht die Vereinsfunktionäre profitiert, sondern wenn, dann die Spieler", meinte der Jurist.

Kartnig und sieben Mitbeschuldigte waren in erster Instanz hart bestraft worden. Soyer: "Die ehrenamtlichen Funktionäre werden am strengsten sanktioniert, andere kommen dagegen ungeschoren davon."

"Spieler werden alle verschont"

Unter den vom mutmaßlichen Schwarzgeldsystem beim damaligen Meister und Champions-League-Teilnehmer begünstigten Personen befanden sich laut "News"-Angaben auch vier Ex-Trainer bzw. Manager.

Die hinterzogenen Beträge sollen bis zu 900.000 Euro pro Spieler reichen.

"Es werden viele Personen erwähnt", sagte Kartnig-Anwalt Soyer über den 266-seitigen Urteilsspruch. "Die Spieler werden aber alle verschont."

Neuauflage wegen Formfehlers?

Der fast einjährige Prozess könnte wegen eines Formfehlers ohnehin neu aufgerollt werden müssen.

Richter Karl Buchgraber soll laut Medienangaben zu Beginn des Jahres 2012 vergessen haben, die Schöffen erneut zu beeiden. Das könnte einer der Nichtigkeitsgründe sein.

Das Verfahren hatte bereits im März 2011 begonnen und war damit über den Jahreswechsel gegangen. Über eine Neuauflage muss der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden.