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Walter Mayer muss nicht ins Gefängnis

Walter Mayer muss nicht ins Gefängnis

Der ehemalige ÖSV-Trainer Walter Mayer ist seit Donnerstagmittag rechtskräftig als Doping-Sünder vorbestraft.

Das Wiener Oberlandesgericht hat im Justizpalast die Nichtigkeit- und Schuldberufung des 56-Jährigen gegen seine Verurteilung nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz vom August 2011 als unbegründet zurückgewiesen.

Allerdings wurde die vom Erstgericht über den einst als "Vater des österreichischen Langlaufwunders" gepriesenen Salzburger verhängte Haftstrafe von 15 Monaten zur Gänze auf Bewährung ausgesetzt.

Geänderte Rahmenbedingungen

Die erste Instanz hatte von den 15 Monaten noch drei Monate unbedingt ausgesprochen. Auch diesen Strafteil sah der Berufungssenat dem Radstädter nun bedingt nach. Damit bleibt Mayer ein weiterer Gefängnisaufenthalt erspart.

Der Ex-ÖSV-Trainer übe keine offizielle Funktion mehr aus, weshalb generalpräventive Erwägungen bei der Strafbemessung nicht mehr entsprechend ins Gewicht fielen, erläuterte die vorsitzende Richterin Marina Stöger-Hildbrand sinngemäß.

Zudem habe Mayer, der im Frühjahr 2009 fünf Wochen in U-Haft gesessen war, das Haftübel bereits verspürt. Aus diesen Gründen erscheine die Umwandlung der ursprünglich teilbedingten in eine gänzlich bedingte Strafe zulässig.